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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/097

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Klimaschutzagentur ist ein Antrag des Sportvereins Holtsee eingegangen.

 

Der Sportverein Holtsee von 1958 e.V. hat am 26.02.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um die Umrüstung der Sportplatzbeleuchtung auf LED-Beleuchtungsmittel auf 2 Trainingsplätzen (Fußball und Tennis). Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 70-80 % bzw. einer Einsparung von rd. 7 t CO2eq-Emissionen pro Jahr.

 

Der Sportverein Holtsee von 1958 e.V. ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Insoweit beantragt der Sportverein Mittel in Höhe von 13.221,14 Euro

(20% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises.

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Beschlussempfehlung

1. Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, Mittel in Höhe von 13.221,14 Euro für den Sportverein Holtsee zu gewähren.

2. Der Hauptausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 13.221,14 Euro für den Sportverein Holtsee zu gewähren.

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Relevanz für den Klimaschutz

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

 

Mit der Umrüstung auf LED-Beleuchtung kann eine jährliche Einsparung von rd. 7 t CO2eq-Emissionen erreicht werden.

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 13.221,14 Euro.

Bisher wurden 2.334.962,51 Euro an Fördermittel für insgesamt 26 Anträge zugesagt.

 

Soweit der Hauptausschuss den Antrag des Sportvereins Holtsee bewilligt, stehen für weitere Förderungen noch 756.170,25 Euro im Jahr 2024 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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