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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/077

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.11.2023 auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD die Verwaltung und das Klimaanpassungsmanagement beauftragt (VO/2023/371-01), förderfähige Maßnahmen für den Klimaschutzfonds vorzuschlagen. Es soll sich um investive Maßnahmen handeln, die der Anpassung an den Klimawandel dienen und die eine nachhaltige Reduktion der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschen im Kreisgebiet erwirken können.

 

Das Klimaanpassungsmanagement schlägt vor, die nachstehenden Punkte in die Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz aufzunehmen. Dieser Vorlage liegt der Entwurf einer Richtlinie bei, damit der Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung darüber entscheiden kann.

Begrünung

      Die Anlage von Dachbegrünungen mit extensiver oder intensiver Begrünung bei Bestandsbauten mit einer Förderquote von 40 % und einer maximalen Förderhöhe von 15.000 Euro. Es werden Dachbegrünungen ab einer Nettovegetationsfläche von 50 m² bzw. einer Mindestförderhöhe von 2.000 Euro gefördert.

Die Dachbegrünung sollte kombinierbar sein mit der Förderung für PV-Anlagen durch den Klimaschutzfonds. Denkbar ist auch eine erhöhte Förderquote bei gleichzeitiger Begrünung eines Flachdaches und Ausbau von PV. Dieses ist im Entwurf der Förderrichtlinie (noch) nicht berücksichtigt.

Bei der Begrünung von Bauwerken sind die Richtlinien für Planung, Bau- und Instandhaltung von Dachbegrünungen – Dachbegrünungsrichtlinie – der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. einzuhalten sowie die jeweils gültigen Normen und allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.

       Die Anlage von Fassadenbegrünungen von Bestandsbauten für

a.    bodengebundenen Fassadenbegrünungen mit einer Förderquote von 40 % und einer maximalen Förderhöhe von 10.000 Euro. Es werden bodengebundene Fassadenbegrünungen ab einer Nettovegetationsfläche von 50 m² bzw. einer Mindestförderhöhe von 2.000 Euro gefördert.

b.    Fassadengebundene Begrünungen mit einer Förderquote von 40 % und einer maximalen Förderhöhe von 25.000 Euro. Es werden fassadengebundene Begrünungen ab einer Nettovegetationsfläche von 20 m² bzw. einer Mindestförderhöhe von 5.000 Euro gefördert.

Bei der Begrünung der Fassade sind die Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Fassadenbegrünungen – Fassadenbegrünungsrichtlinie – der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. einzuhalten sowie die jeweils gültigen Normen und allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.

Entsiegelung und Niederschlagswasserspeicherung

      Die Entsiegelung von bisher versiegelten Flächen, um Niederschlagswasser über Versickerung dem natürlichen Wasserhaushalt zur Verfügung zu stellen, z.B. Parkplätze an (kommunalen) Liegenschaften mit Rasengittersteinen ausstatten, mit einer Förderquote von 30 % und einer maximalen Förderhöhe von 10.000 Euro. Es werden Entsiegelungen von Flächen ab einer Größe von 100 m² bzw. einer Mindestförderhöhe von 2.000 Euro gefördert.

      Die Errichtung von Regenwasserspeichern wie Zisternen und Regentanks für die Regenwassernutzung zur Bewässerung und zur Nutzung in Gebäuden mit einer Förderquote von 40 % und einer maximalen Förderhöhe von 10.000 Euro. Es werden Anlagen mit einer Mindestförderhöhe von 2.000 Euro gefördert.

Hitzeschutz

      Die Einrichtung von Verschattungen an Gebäuden und Außenbereichen (z.B. Kindergärten, Schulen, kommunale Liegenschaften) durch natürliche (Begrünung durch die Neuanpflanzung von Bäumen oder bewachsene Pergola) oder technische Maßnahmen (z.B. Sonnensegel, Außenjalousien) mit einer Förderquote von 80 %. Die Mindestförderhöhe liegt bei 2.000 Euro. Die maximale Förderhöhe beträgt 25.000 Euro.

      Die Installation von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum mit einer Förderquote bis zu 90 % und einer maximalen Förderhöhe von 15.000 Euro pro Trinkbrunnen. Die Mindestförderhöhe liegt bei 5.000 Euro.

Begründung

Begrünung

Die Begrünung von Dächern und Fassaden trägt zu einer Reduzierung der Hitzebelastung bei, da die Begrünung dafür sorgt, dass sich Gebäude bei Hitze nicht so stark erwärmen, es findet eine Abkühlung durch Verdunstungsprozesse statt und das Mikroklima wird verbessert. Des Weiteren haben begrünte Dächer und Fassaden den Vorteil, dass Regenwasserspitzen abgefedert werden können, wodurch die Kanalisation entlastet wird. Auch die Biodiversität und die Aufenthaltsqualität werden durch begrünte Dächer und Fassaden erhöht. Begrünte Fassaden und Dächer tragen ebenfalls zur Lärmminimierung bei. Zudem binden Begrünungen (Fein)Staub und führen so zu einer Verbesserung der (lokalen) Luftqualität. Die Kombination eines Gründach mit einer PV-Anlage, ein sogenanntes Solargründach, führt zu einer Steigerung der Effizienz der PV-Module, da die Begrünung zu einer Abkühlung der Module führt.

Entsiegelung und Niederschlagswasserspeicherung

Mit der Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen leistet der Kreis einen Beitrag zur verstärkten Versickerung im Kreisgebiet und damit zur Grundwasserneubildung. Dies ist der Maßnahme „RB.1 Grundwasser nachhaltig bewirtschaften“ aus der Klimaanpassungsstrategie zuträglich. Es kann ein Beitrag dazu geleistet werden, der Absenkung des Grundwasserspiegels entgegenzuwirken. Des Weiteren werden die Kanalisation und Fließgewässer unterschiedlicher Größe entlastet, was einen Beitrag zum Überflutungs- und Hochwasserschutz leistet.

Die Errichtung von Regenwasserspeichersystemen trägt ebenfalls dazu bei, die wertvolle Ressource des Grundwassers sowie des Trinkwassers zu schützen. Wird Regenwasser aufgefangen und für die Bewässerung oder zur Nutzung in Gebäuden verwendet, muss dafür kein kostbares Trinkwasser verwendet werden.

Hitzeschutz

Kinder, Menschen über 65 Jahre und Personen mit Vorerkrankungen sind besonders von Auswirkungen von Hitze betroffen. Mit Maßnahmen zur Verschattung wird ein Beitrag dazu geleistet, dass sich Gebäude an heißen Tagen nicht so stark erwärmen und im Außenbereich beschattete Flächen zur Erholung und Abkühlung geschaffen werden. Eine Umfrage der Fachgruppe Gesundheitsförderung und Prävention des Kreises unter den Kindertagesstätten im Kreisgebiet im Herbst 2023 hat bereits den Bedarf an natürlicher und technischer Verschattung in den Einrichtungen erhoben und dargestellt.

Mit der Installation von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum würden die Ämter, Städte und Gemeinden allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern kostenfreies Trinkwasser zur Verfügung stellen und damit einen Beitrag zur Anpassung an heiße Tage und zum Hitzeschutz leisten.

Die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement, die Pflanzung von Bäumen und die Einrichtung von Naturoasen werden in Kommunen seit Februar 2024 bis mindestens Ende 2026 auf Bundesebene über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz im Förderprogramm KfW 444 mit einer Förderquote von 80 %, bzw. 90 % in finanzschwachen Kommunen, gefördert. Da diese Förderquote der Bundesförderung schon sehr hoch ist, werden diese Maßnahmen für den Klimaschutzfonds zunächst nicht vorgeschlagen.

Für Fragen oder Anmerkungen steht das Klimaanpassungsmanagement gerne zur Verfügung.

Miriam Hentrich
miriam.hentrich@kreis-rd.de

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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Änderungen der „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung“ wie in der Anlage dargestellt zu beschließen.

Der Kreistag beschließt die Änderung der „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung“ wie in der Anlage dargestellt.

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Relevanz für den Klimaschutz

Die genannten Maßnahmen der Klimaanpassung leisten ebenfalls einen Beitrag zum Klimaschutz.

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Finanzielle Auswirkungen

Mit dem Beschluss des Haushaltes sind im Teilhaushalt Klimaschutz Mittel für den Klimaschutzfonds eingestellt worden.

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Anlagen

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