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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/155

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der vorliegende Finanzbericht des 1. Quartals 2024 soll einen Überblick über die bisherige Haushaltsentwicklung sowie eine aktuelle Prognose zum aktuell erwarteten Jahresergebnis 2024 geben. Die angegebenen Prognosewerte stellen den aktuellen Kenntnisstand dar, können jedoch abhängig von äußeren Einflüssen und neuen Erkenntnissen im verbleibenden Jahresverlauf Schwankungen unterliegen. Aufgrund des noch frühen Zeitpunkts im Haushaltsjahr sind konkrete Entwicklungen an einigen Stellen noch nicht abbildbar.

 

Erstmals wird neben dem Planansatz der fortgeschriebene Ansatz als Grundlage für die Betrachtung der einzelnen Themen genutzt. Dieser zeigt auf, wie viele Mittel in Summe zur Verfügung stehen. Der fortgeschriebene Ansatz setzt sich zusammen aus dem Planansatz aus dem Haushalt 2024 und den übertragenen Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr. Überall dort, wo Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr vorhanden sind, wird zur besseren Vergleichbarkeit neben dem Planansatz der fortgeschriebene Ansatz ausgewiesen.

 

Zusammenfassung Jahresergebnis:

Der Haushalt 2024 wurde mit einem geplanten Fehlbetrag von rund 12,7 Mio. € beschlossen. Unter Berücksichtigung der übertragenen Haushaltsmittel und unter Abwägung der Risiken und Chancen im Haushalt des Kreises wird aktuell davon ausgegangen, dass sich das Jahresergebnis zum Jahresende, mit einem Fehlbetrag von 13,2 Mio. €, nahezu planmäßig entwickeln wird.

 

Bei der Bewertung der Finanzentwicklung ist zu bedenken, dass insbesondere durch das bei der Haushaltsplanung angewandte Vorsichtsprinzip, der Jahresabschluss noch positiver ausfallen kann als es die Planung und Prognose aktuell vorsieht.

 

Informationen zum Bericht:

Der erste Finanzbericht 2024 unterscheidet sich von den bisherigen Finanzberichten wie folgt:

  • Der Prozess zur Ermittlung der Prognosewerte wurde optimiert und digitalisiert.
  • Der Bericht umfasst folgende Inhalte:
    • Ansatz
    • bei Bedarf fortgeschriebener Ansatz
    • Ist-Werte zum Ende des Quartals
    • Prognosewerte zum Jahresende
    • Erläuterungen
  • Eine zukünftige Entwicklungsstufe des Berichts soll die Prognose der Investitionsquote beinhalten und voraussichtlich ab dem Finanzbericht des 2. Quartals aufgenommen werden.
  • Des Weiteren soll eine Darstellung zum Zuschussbedarfs des Kreises zukünftig in den Bericht aufgenommen werden.

Es wird, aufgrund des Beschlusses im Hauptausschuss am 26.04.2024, seitens der Verwaltung geprüft, wie die Informationsbedürfnisse der Ausschüsse in den Bericht integriert werden können. Ziel ist dabei den Finanzbericht gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kreistages bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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