Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/142
Grunddaten
- Betreff:
-
Anhörung der Schulträger zur Änderung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schulbeförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Christine Brinke
- Ansprechpartner/in:
- Madlin Loof
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Regionalentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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22.05.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Kenntnisnahme
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24.06.2024
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Sachverhalt
In seiner Sitzung am 13.03.2024 beauftragte der Regionalentwicklungsausschuss die Verwaltung mit der Durchführung der Anhörung der Schulträger zur geplanten Änderung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schulbeförderung.
Die Anhörung wurde zwischen dem 15.03.2024 und 19.04.2024 durchgeführt. Das Interesse und die Beteiligung waren hoch.
Von 18 befragten Schulträgern haben sich 15 geäußert. Auch die Kreiselternbeiräte und der SHGT haben Stellungnahmen abgegeben.
Die Stadt Rendsburg, die Stadt Büdelsdorf, das Amt Dänischer Wohld, das Amt Eiderkanal, das Amt Fockbek, das Amt Hohner Harde, das Amt Eiderkanal und der Schulverband Nortorf merkten an, dass sie erwartet hätten, dass die Eigenbeteiligung zukünftig entfallen würde. Der Schulverband Bordesholm betont zudem den hohen Arbeitsaufwand für die Verwaltung durch die Eigenbeteiligung. Das Amt Eiderkanal ist auch dieser Auffassung, befürwortet trotzdem grundsätzlich eine Eigenbeteiligung.
Der Schulverband Nortorf teilte mit, dass die Mehrkosten in Höhe von 23.000 Euro, die ihm gegenüber dem jetzigen Status quo entstehen würden da 3/4 der Schülerinnen und Schüler derzeit noch in der Preisstufe 1 geringere Fahrtkosten als Kosten für ein Deutschlandticket hätten, nicht hinnehmbar seien.
Zudem würden die Schülerinnen und Schüler im freigestellten Verkehr benachteiligt und könnten nicht vom Deutschlandticket im Rahmen der Schulbeförderung profitieren, sondern würden 29 Euro zusätzlich für ein Bildungsticket bezahlen müssen.
Der SHGT hat dagegen festgestellt, dass es keine landesweite Empfehlung zum Wegfall der Eigenbeteiligung geben und sich der Kreis eher in der Mitte des Eigenanteils bewegen würde.
Ein Wegfall des Eigenanteils würde zu deutlich überhöhten Kosten für die Schulbeförderung führen, da alle ein für sie kostenloses Ticket beantragen würden.
Der Wegfall des Schulträgeranteils sei zudem nicht realisierbar, da es hierzu eine gesetzliche Regelung gäbe und die Satzung nicht die Schulbeförderung, sondern die Kostenerstattung an den Träger regeln würde. Das Auseinanderfallen von Zuständigkeit und Leistung sei auch nicht wünschenswert, würde aber entstehen, wenn die Leistung ausschließlich beim Kreis und die Zuständigkeit für die Beförderung beim Schulträger liegen würde.
Ein Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler des freigestellten Verkehrs passe nicht in das System der Erstattungsregelung der Schülerbeförderung, während das 29 Euro - Ticket landesweit einheitlich geregelt sei.
Die Stadt Rendsburg steht dem Wegfall der Fahrradpauschale kritisch gegenüber, da von 906 Listenschülerinnen und -schülern 152 das Fahrrad nutzen. Auch die Kreiselternbeiräte sehen es als schade an, dass die Fahrradpauschale entfällt, da das Fahrrad umweltfreundlich sei. Das Amt Eiderkanal sieht die Fahrradpauschale als Ansporn für Kinder mit dem Fahrrad zu fahren, während die vorhandenen Buskapazitäten, wenn nach dem Wegfall der Fahrradpauschale mehr Kinder mit dem Bus fahren, möglicherweise nicht genügen.
Das Amt Dänischer Wohld hingegen begrüßt diese Änderung als erfreulich, da die Auszahlung der Pauschale sehr arbeitsintensiv sei. Der SHGT sieht den Wegfall der Fahrradpauschale als Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, der Anreiz das Fahrrad zu nutzen gehöre nicht dazu. Das Amt Fockbek und das Amt Hohner Harde begrüßen den Wegfall der Fahrradpauschale.
Der Schulverband Bordesholm sowie das Amt Fockbek und das Amt Hohner Harde bewerten positiv, dass kein doppelter Eigenanteil mehr für Schülerinnen und Schüler verlangt wird, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen und insgesamt positiv, dass für alle berechtigten Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket gewährt wird bzw. die individuelle Ermittlung der Beförderungskosten entfällt.
Das Amt Dänischer Wohld wünscht sich aufgrund der Mehrkosten eine höhere Kostenerstattung für die Schulträger oder zumindest eine Härtefallregelung bei zusätzlichen Belastungen oberhalb eines festzulegenden Betrages. Außerdem sei unklar, was bei steigenden Kosten für das Deutschlandticket passieren würde. Das Bestehenbleiben der 2/3 Regelung sei nicht erkennbar. Das Amt Fockbek und das Amt Hohner Harde billigen erhöhte Kosten in Anbetracht der Attraktivitätssteigerung des ÖPNV.
Keine weiteren Anmerkungen zur geplanten Satzungsänderung haben das Amt Schlei-Ostsee und die Gemeinde Kronshagen. Die Stadt Eckernförde schließt sich den Anmerkungen des SHGT an. Die Kreiselternbeiräte sind grundsätzlich mit den geplanten Änderungen einverstanden.
Das Amt Achterwehr und das Amt Jevenstedt haben sich bewusst gegen eine Stellungnahme entschieden. Das Amt Achterwehr hat im Amtsgebiet kaum Schülerbeförderung des ÖPNV.
Darüber hinaus gab es noch einige redaktionelle Anmerkungen, die im Entwurf zur Änderung der Satzung berücksichtigt wurden.
Fazit der Auswertung
Grundsätzlich stehen viele Schulträger, der SHGT und die Kreiselternbeiräte den geplanten Satzungsänderungen positiv gegenüber.
Die geplanten Satzungsänderungen widersprechen der Vereinbarung der kommunalen Landesverbände mit der Landesregierung vom 19. September 2023 nicht. Das Land fordert keinen Wegfall der Eigenbeteiligung. Der SHGT hat zutreffend angemerkt, dass sich der Kreis eher in der Mitte des Eigenanteils bewegen würde und der Wegfall des Eigenanteils zu deutlich überhöhten Kosten für die Schulbeförderung führen würde.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist der letzte Kreis in Schleswig-Holstein, der die Fahrradpauschale noch erstattet. In den anderen Kreisen gibt es die Fahrradpauschale bereits nicht mehr. Schülerinnen und Schüler werden nicht daran gehindert, das Fahrrad zu nutzen, nur weil dafür nicht mehr gezahlt wird.
Zum freigestellten Schülerverkehr ist anzumerken, dass trotz Eigenbeteiligung zur Schulbeförderung hier kein Deutschlandticket im Rahmen der Schulbeförderung ausgestellt werden kann. Der Eigenanteil finanziert beim freigestellten Verkehr nicht die Fahrkarten des ÖPNV, sondern die Fahrzeuge bzw. Leistung des freigestellten Verkehrs. Die Schüler können aber ein Bildungsticket (rabattiertes Deutschlandticket) für 29 Euro erwerben und erfahren dadurch ebenfalls eine Besserstellung gegenüber dem jetzigen Status quo.
Der Wegfall des doppelten Eigenanteils für Schüler, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen, wurde sehr positiv bewertet.
Der Entwurf der Satzungsänderung wird daher lediglich mit redaktionellen Anpassungen in dieser Sitzung zum Beschluss vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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6,1 MB
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