Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/154
Grunddaten
- Betreff:
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Corona-Sonderzahlungen und Inflationsausgleichsprämien im ÖPNV
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 5 Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Malte Nevermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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22.05.2024
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Sachverhalt
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit der Möglichkeit von Corona-Sonderzahlungen und der Inflationsausgleichsprämie neue Entlohnungsinstrumente geschaffen. Diese wurden in SH von den Tarifvertragsparteien des Omnibusverbands Nord (OVN) in 2022 und 2023 an das Fahrpersonal im ÖPNV gezahlt .
Die typischerweise in den Verkehrsverträgen verwendete Preisgleitung und Kostenfortschreibung kann diese atypische Art der Lohnkostenbelastung der Verkehrsunternehmen nicht abbilden. Daher haben sich verschiedene Verkehrsunternehmen (VU) mit der Bitte um Unterstützung an die Aufgabenträger (AT) und die Verkehrsverbünde (NAH.SH, hvv) gewandt.
Die Forderungen wurden unter Federführung der Verbünde NAH.SH und hvv juristisch und inhaltlich bewertet. Die Möglichkeit einer Beteiligung der Aufgabenträger an den Kosten der Sonderzahlungen ist demnach gegeben und inhaltlich nachvollziehbar.
Dem Ansatz folgend wurde zwischen Vertretern von AT, VU und den beiden Verbünden ein einfacher und verwaltungsarmer Berechnungsansatz entwickelt, der landesweit einheitlich zur Anwendung kommen kann und gleichzeitig jedem AT die Entscheidung überlässt, über den Umfang und die Nutzung der Möglichkeit zu entscheiden.
Der Ansatz besteht im wesentlichen aus dem vertragsscharfen Berechnungsmodus für die Sonderzahlungen. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat die Autokraft GmbH eine Auflistung der tatsächlich geleisteten Sonderzahlungen, die von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wurden, eingereicht. Demnach ergeben sich für die Jahre 2022 und 2023 Sonderzahlungen von insgesamt 787.472,65 €.
Ein Ausgleich soll dabei unter der Bedingung erfolgen, dass diejenigen Belastungen, die durch die Sonderzahlungen bei den Subunternehmern entstanden sind, zu 100% von der Autokraft an diese durchgereicht werden.
Nachrichtlich sei noch darauf hingewiesen, dass am 19.04.2024 auch ein Ergebnis in den Verhandlungen zwischen den Tarifparteien zum neuen Manteltarifvertrag für das private Busgewerbe in Schleswig-Holstein erzielt wurde. Ob und inwieweit dadurch noch zusätzliche Kosten für die Verkehrsleistung im ÖPNV entstehen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar..