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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/128

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 beschlossen, zusätzliche Nichtschwimmerkurse in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 mit einem Verfügungsrahmen in Höhe von insgesamt 30.000 € zu unterstützen.

 

Gleichzeitig wurde die entsprechende Richtlinie erstellt und beschlossen, die mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft trat. Nach dieser Richtlinie konnten die Fördermittel an Träger von Schwimmkursen verteilt werden. Die Gesamtfördermittel wurden auf die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 mit je 10.000 € aufgeteilt.

 

Innerhalb des Jahres 2023 wurden insgesamt neun Kurse gefördert. Die Mittel wurden nach Bestandskraft des Bescheides ausgezahlt. Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgte im März.  Aufgrund der Antragslage musste aufgrund ausgeschöpfter Mittel ein Antrag in Höhe von 2.076 € abgelehnt werden.

 

Für das Jahr 2024 liegen der Verwaltung noch keine Anträge vor.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

10.000 € jährlich von 2023 - 2025

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Anlagen

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