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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/127

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 beschlossen, die Sportstättensanierung in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 mit einem Verfügungsrahmen in Höhe von insgesamt 1.500.000 € fortzuführen. Gleichzeitig wurde die entsprechende Richtlinie aktualisiert und beschlossen, die mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft trat.

 

Gemäß dieser Richtlinie konnten die Fördermittel sowohl an als freie Träger der Jugendhilfe anerkannte Sportvereine, die im Kreissportverband Rendsburg-Eckernförde organisiert sind als auch an Kommunen bzw. Gemeinde- oder Schulverbände, sofern diese Träger der kommunalen Sportstätte sind, vergeben werden. Die Gesamtfördermittel wurden auf die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 mit je 500.000 € aufgeteilt.

 

Im Jahr 2023 wurden Sanierungs-, Ersatz- und Erhaltungsmaßnahmen gefördert. Eine Förderung erfolgte bei Gesamtmaßnahmenkosten ab 5.000 € bis maximal 100.000 €. Die Förderung des Kreises beträgt maximal 40% der fachtechnisch geprüften förderungsfähigen Kosten. Im Jahr 2023 wurden bereits Mitte des Jahres 500.000 € in Maßnahmen gebunden. Aufgrund von Aufhebungs- oder Änderungsbescheiden konnten frei gewordene Mittel von rund 16.700 € aus vorherigen Förderperioden ebenfalls direkt in neue Maßnahmen gebunden werden. Hinter dem Fördervolumen steckt ein Gesamtinvestitionsvolumen 8.805.826,26 €.

 

Die Fördermittel werden gemäß der Richtlinie erst nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung ausgezahlt. Um eine realistische Haushaltsplanung darstellen zu können, wurden anteilige Fördermittel in Höhe von 250.000 € in das Jahr 2024 verschoben, die jedoch bereits durch Bewilligungsbescheide in 2023 gebunden wurden.

 

Bis zum Stand vom 11.04.2024 wurden bereits Mittel in Höhe von knapp 395.200 € in Maßnahmen gebunden. Demnach stehen für 2024 nur noch freie Mittel von rd. 104.800 € zur Verfügung.

 

Nähere Informationen zu der finanziellen Aufstellung 2023 – 2024, den Auszahlungsbeträgen 2023 sowie gebundener aber noch nicht ausgezahlter Mittel, sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

Siehe Sachverhalt

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Anlagen

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