Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/112-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftiges Verfahren der Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Kreises
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- S 02 Stabsstelle Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
- Bearbeiter/in:
- Carsten Ludwig
- Ansprechpartner/in:
- Carsten Ludwig
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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25.04.2024
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Sachverhalt
Auf den Sachverhalt der Vorlage VO/2024/112 wird Bezug genommen.
Die verwaltungsinternen Abstimmungen zur neuen Geschäftsanweisung für die Rechnungs- und Gemeindeprüfung des Kreises sind noch nicht abgeschlossen. Um gleichwohl das zukünftige Verfahren der Vorberatung über den Jahresabschluss zu klären, wird der Hauptausschuss um eine Beschlussfassung gebeten.
Der Beschlussvorschlag wird von den Leitungen des Fachdienstes Finanzen und des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes gemeinsam eingebracht.
Beschlussempfehlung
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, ab sofort und für alle zukünftigen Jahresabschlüsse eine Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss in folgendem Verfahren sicherzustellen:
- Allen Kreistagsabgeordneten sind die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses unverzüglich nach Fertigstellung des Prüfberichts zu übersenden.
- Die Verwaltung wird nach Übersendung der Unterlagen gemäß Ziffer 1 zu einer gesonderten Informationsveranstaltung einladen; im Rahmen dieser Veranstaltung werden den Kreistagsabgeordneten die Ergebnisse der Prüfung durch die Leitungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes und des Fachdienstes Finanzen erläutert.
- Im Anschluss legt die Landrätin bzw. der Landrat den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 92 Abs. 3 S. 1 GO dem Kreistag über den Hauptausschuss vor dem 31. Dezember zur Beratung und Beschlussfassung vor.
- Im Hauptausschuss berichtet die Leitung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung; Fragen werden durch diese und die Leitung des Fachdienstes Finanzen beantwortet.