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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/130

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn die Person um Inobhutnahme bittet oder eine dringende Gefahr für diese eine Inobhutnahme erforderlich macht. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, muss der Kreis Rendsburg-Eckernförde eine geeignete Struktur vorhalten.

 

 

Wie stellt der Kreis Rendsburg-Eckernförde seine Handlungsfähigkeit gegenwärtig sicher?

Eine Inobhutnahme ist ein hoheitlicher Akt. Über die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme entscheiden die Fachkräfte des Jugend- und Sozialdienstes (JSD) nach Inaugenscheinnahme der Situation und kollegialer Beratung. Im Zuge der praktischen Umsetzung der Inobhutnahme (in der Regel Unterbringung und Versorgung des Kindes oder Jugendlichen in einer Bereitschaftspflegefamilie oder einer stationären Jugendhilfeeinrichtung) werden diese durch das Kriseninterventionsteam der Familienhorizonte unterstützt. Die Unterbringung der jungen Menschen erfolgt entweder in Regeleinrichtungen der Jugendhilfe oder in Bereitschaftspflegefamilien.

 

 

Warum bedarf es einer Weiterentwicklung des Systems?

Für die möglichst reibungslose Umsetzung einer Inobhutnahme bedarf es einer ausreichenden Zahl an Plätzen in Bereitschaftspflegestellen und Heimeinrichtungen.

 

Um die Belastung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen möglichst gering zu halten, muss die Zeit zwischen der Entscheidung über eine Inobhutnahme und der Ankunft am Unterbringungsort so kurz wie möglich sein. Am Unterbringungsort sollte dann Personal vorhanden sein, welches Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen in Krisensituationen hat.

Die Inobhutnahmen werden gegenwärtig in regulären Heimeinrichtungen sowie in Bereitschaftspflegefamilien umgesetzt. Durch die erheblich gestiegene Inanspruchnahme von Plätzen in Heimeinrichtungen für reguläre Unterbringungen

nach § 34 SGB VIII, stehen dort immer weniger Plätze für Inobhutnahmen zur Verfügung.

Es wird für die Fachkräfte insbesondere in der Nacht zunehmend schwieriger, Inobhutnahmen zügig und reibungsarm umzusetzen. So kann es im Einzelfall bei schwierigen Fallkonstellationen mehrere Stunden dauern, bis eine geeignete Unterbringung gefunden werden kann. Das ist sowohl für die Betroffenen Kinder und Jugendlichen als auch für die Fachkräfte kaum zumutbar.

 

 

Wie sieht eine Lösung aus?

Ergänzend zu dem bewährten System der Inobhutnahme soll eineInobhutnahmestelle geschaffen werden. Sollte in den Netzwerkeinrichtungen der Jugendämter keine zeitnahe Inobhutnahme erfolgen können, böte die Inobhutnahmestelle den Fachkräften eine zuverlässige Anlaufstelle und Betroffenen Kindern und Jugendlichen eine sichere und fachkompetente Unterbringung in Krisensituationen. Die Einrichtung soll von einem freien Träger der Jugendhilfe betrieben werden. Die Errichtung einer kreiseigenen Einrichtung ist nicht vorgesehen.

 

 

Welche Schritte wurden seit dem Jugendhilfeausschuss vom 22.02.2023 vollzogen?

Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 22.02.2023 nahm der Jugendhilfeausschuss den ersten Entwurf des Rahmenkonzeptes zur Kenntnis und bat die Verwaltung darum, das Konzept als auch die Umsetzungsplanung gemeinsam mit dem Kreis Plön weiterzuentwickeln, sodass eine Beschlussfassung zur Realisierung einer Inobhutnahmestelle mit Blick auf den Jugendhilfeausschuss im November 2023 erfolgen kann.

Daraufhin wurde, gemeinsam mit dem Kreis Plön, sowohl ein Trägerdialog als auch ein Workshop mit den JSD Mitarbeitenden beider Verwaltungen durchgeführt. Vor dem Hintergrund der Arbeitsergebnisse wurde das Rahmenkonzept überarbeitet und Kreisübergreifend abgestimmt. Das überarbeitete Rahmenkonzept liegt der Beschlussvorlage zur Durchsicht bei. Aufgrund des Führungswechsels im FB 3 wurde die Eingabe in den Fachausschuss verzögert, sodass nunmehr die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.05.2024 vorliegt.

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss nimmt das von der Verwaltung mit dem Kreis Plön erarbeitete Rahmenkonzept zur Schaffung einer gemeinsamen Inobhutnahmestelle zur Kenntnis. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, ein Interessenbekundungsverfahren mit anschließendem Vergabeverfahren durchzuführen. Weiter bittet der Ausschuss die Verwaltung, nach Abschluss des Vergabeverfahrens eine Trägerauswahl zu treffen und eine Vereinbarung gem. §78b SGB VIII zu schließen.

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Relevanz für den Klimaschutz

Keine

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Finanzielle Auswirkungen

Bei der Inobhutnahme gem. §42 SGB VIII handelt es sich um eine hoheitliche Pflichtaufgabe, für die bereits Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Die Maßnahme soll im Rahmen der für die Inobhutnahme eingestellten Haushaltsmittel umgesetzt werden.

Um zu gewährleisten, dass die Einrichtung ihre Plätze ausschließlich für Inobhutnahmen vorhält, wird eine Pauschalfinanzierung angestrebt.

Die Kosten sollen auf der Grundlage der tatsächlichen Belegung der Plätze anteilig durch den Kreis Plön und Kreis Rendsburg-Eckernförde getragen werden.

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