Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/117

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die geltende Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 17.12.2002 ist vor dem Hintergrund gesetzlicher Änderungen sowohl im Infektionsschutzgesetz (IfSG) als auch im Gesundheitsdienstgesetz (GDG) zu überarbeiten.

 

Rechtsgrundlage für die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (wie z.B. Ratten)

ist § 17 Abs. 2 IfSG. Nach § 17 Abs. 5 IfSG in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 2 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem IfSG vom 22.02.2001 hat die Landesregierung die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen auf die Landrätinnen und Landräte und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte als Kreisgesundheitsbehörden übertragen. Das IfSG wird nach § 3 Abs. 2 Satz 2 GDG als Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen.

 

Die Rattenbekämpfungsverordnung ist eine Verordnung über die öffentliche Sicherheit und bedarf daher nach § 55 Abs. 4 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde, hier also des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (JUMI).

 

Der Verordnungsentwurf wurde bereits mit dem JUMI abgestimmt und der vorliegenden Verordnung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zugrunde gelegt.

 

Das Ministeriums für Justiz und Gesundheit hat am 21.02.2024 der vorliegenden Textfassung nach § 55 Abs. 4 LVwG die Genehmigung erteilt.

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Gemäß § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 Kreisordnung (KrO) sowie § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde stimmt der Sozial- und Gesundheitsausschuss der Aktualisierung der neuen Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu.

 

Reduzieren

Relevanz für den Klimaschutz

./.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

./.

Reduzieren

Anlagen

Loading...