Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Mittel aus dem Jahresüberschuss 2022 der Förde Sparkasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.5 Kommunalaufsicht
- Bearbeiter/in:
- Katrin Abendroth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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25.04.2024
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 18.01.2024 hat der Hauptausschuss einstimmig die Fachausschüsse gebeten, Vorschläge für die Verwendung der Mittel aus dem Jahresüberschuss 2022 der Förde Sparkasse zu entwickeln und der Beteiligungsverwaltung bis zum 31.03.2024 vorzulegen. Dem Gremienkalender sowie den vorangehenden Sitzungen der Fachausschüsse folgend, ist die unmittelbar folgende Hauptausschusssitzung für den Gesamt-Beschluss über die Vergabe der Mittel vorgesehen. Der zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf insgesamt 61.363,58 EUR.
Folgende Vorschläge liegen nunmehr vor:
Jugendhilfeausschuss:
Der Jugendhilfeausschuss hat 3 Vorschläge mit einer Antragssumme in Höhe von 17.805,-- EUR beschlossen Die Liste ist dieser Anlage beigefügt.
Sozial- und Gesundheitsausschuss:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat eine Liste mit vier Vorschlägen und einer Antragssumme von insgesamt 6.600,-- EUR beschlossen. Die Liste ist der Vorlage beigefügt.
Umwelt- und Bauausschuss:
Der Umwelt- und Bauausschuss hat eine Liste mit zwei Vorschlägen und einer Antragssumme in Höhe von 12.119,14 EUR beschlossen. Die Liste ist dieser Anlage beigefügt.
Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung:
Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung hat eine Liste mit acht Vorschlägen und einer Antragssumme in Höhe von 27.987,00 EUR beschlossen. Die Liste ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Summe der vorgeschlagenen Maßnahmen beträgt 64.511,14 EUR und übersteigt somit den zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von 61.363,58 EUR um 3.147,56 EUR.
Eine Überprüfung über die Vereinbarkeit der oben genannten Vorschläge mit dem § 27 Abs. 5 SpkG (Verwendung für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkassen im Einklang stehende Zwecke) ist erfolgt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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117,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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9,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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98,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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107,9 kB
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