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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/010-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Jahr 2019 wurden den beteiligten Städten, Ämtern und Gemeinden 50% der ihnen vom Land in Rechnung gestellten Kostenanteile gegen Vorlage der vom Land erstellten Abrechnungen seitens des Kreises erstattet (Variante 1). Dieses Verfahren führt jedoch nicht zu einer Steigerung der Anzahl kastrierter Katzen nach Verbrauch der Landesmittel. 

Eine Einzahlung der bereitgestellten Fördermittel in den Landesfonds (Variante 2) wäre durch den ursprünglich gefassten Beschluss nicht gedeckt, denn dieser sieht eine ausschließliche Verwendung der Mittel für Katzen aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde vor. Weder das Land noch die Tierärztekammer können sicherstellen, dass in den Landesfonds überführte Mittel ausschließlich für Katzen des Kreises Rendsburg-Eckernförde verwendet werden. 

Es wird deshalb erneut vorgeschlagen, den Mitgliedern der kommunalen Familie nach Verbrauch der Landesmittel 50% der Kastrationskosten zu erstatten, bis die bereitgestellten Mittel in Höhe von 50.000 Euro verbraucht sind (Variante 3). Damit könnten die beteiligten Städte, Ämter und Gemeinden die Kastrationsaktion auch nach Verbrauch der Landesmittel fortführen, wodurch sich die Anzahl kastrierter Katzen erhöhen würde.

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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, den beteiligten Ämtern, Städten und Gemeinden des Kreises Rendsburg-Eckernförde nach Verbrauch der Landesmittel 50% der Kastrationskosten zu erstatten, bis die bereitgestellten Mittel in Höhe von 50.000 Euro verbraucht sind.

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Relevanz für den Klimaschutz

keine

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Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Mittel stehen im Teilhaushalt 122120, Konto 5318000 (Transferaufwendungen) zur Verfügung

 

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