Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/011-01
Grunddaten
- Betreff:
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Bauliche Unterhaltung und investive Maßnahmen der Tierheime - Verteilung der bereitgestellten Mittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Stefan Bork
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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14.03.2024
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Sachverhalt
Die Ergebnisse der seitens der Verwaltung durchgeführten Bedarfsabfrage bei den Tierschutzvereinen eignen sich nicht als Grundlage zur Entwicklung eines geeigneten Verteilungsschlüssels. Planungskosten wurden lediglich von einem Tierschutzverein konkret beziffert, die Angaben zum Investitionsbedarf differieren in Abhängigkeit von Anzahl und Umfang der gemeldeten Vorhaben erheblich. Ein zielführender Verteilungsschlüssel lässt sich daraus nicht ableiten.
Eine Verteilung der Gelder nach Anzahl der Tiere ist nicht zielführend, da ein Bedarf stark von den im Tierheim untergebrachten Tierarten abhängt.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den bereitgestellten Betrag von 200.000 Euro im Verhältnis der Einwohnerzahlen der mit den zu fördernden Tierheimen vertraglich verbundenen Ämter, Städte und Gemeinden zu verteilen.
Dann ergibt sich folgender Schlüssel:
Tierschutzverein Kiel 40% = 80.000 Euro
Tierschutzverein Rendsburg 30% = 60.000 Euro
Tierschutzverein Angeln/Schwansen 16% = 32.000 Euro
Tierschutzverein Dithmarschen 9% = 18.000 Euro
Tierschutzverein Schleswig 5% = 10.000 Euro
Sollte ein Tierheim keinen Gebrauch von den zur Verfügung gestellten Mitteln machen, verändert sich der Verteilerschlüssel zugunsten der übrigen Tierheime.
Beschlussempfehlung
Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die für Planungskosten und bauliche Maßnahmen der Tierheime bereitgestellten Mittel in Höhe von 200.000 Euro im Verhältnis der Einwohnerzahl der mit den Tierheimen vertraglich verbundenen Ämter, Städte und Gemeinden zu verteilen. Der im Sachverhalt dargestellten Berechnung des Verteilerschlüssels wird zugestimmt. Die Verwaltung stellt eine ordnungsgemäße Verteilung, insbesondere die zweckgemäße Verwendung der Mittel, sicher.