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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/066

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Anzahl der Zuweisungen von Schutzsuchenden, befindet sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Auch im vergangenen Jahr musste im Kreisgebiet Rendsburg-Eckernförde für mehr als 1600 Geflüchtete, Wohnraum geschaffen und eine Unterbringung sichergestellt werden. Nach 2022 ist dies der höchste Wert der vergangenen Jahre. Eine Übersicht über die Situation der Zuweisungszahlen, liegt dieser Vorlage mit der

 

Anlage 1

bei.

 

Um die kreisangehörigen Ämter und Gemeinden bei der Bereitstellung und Vorbereitung von Wohnraum zu unterstützen, hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde zum 01.08.2023 in der Liegenschaft „Oktogon“ eine temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkunft für die Dauer von 1 Jahr in Betrieb genommen, diese Maßnahme läuft somit zum 31.07.2024 aus. Die Unterkunft mit einer maximalen Aufnahmekapazität von 100 Personen, dient als Puffer um Geflüchteten für einen vorübergehenden Zeitraum adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen und den Ämtern und Gemeinden den nötigen zeitlichen Vorlauf zu bieten, um eine längerfristige dezentrale Unterbringungsmöglichkeit vor Ort zu erreichen. Die Belegung der Liegenschaft „Oktogon“ wird seither regelmäßig durch die Ämter und Gemeinden in Anspruch genommen, die durchschnittliche Auslastung der Unterkunft liegt bei 50-55%.

 

Anlässlich einer Dienstversammlung mit den hauptamtlichen Leiterinnen und Leitern der Ämter und Gemeinden mit der Kreisverwaltung am 30.01.2024 wurde deutlich, dass die (weitere) Nutzung der temporären kommunalen Unterkunft für die Ämter und Gemeinden über den 31.07.2024 hinaus, ein wesentlicher Baustein bei der Bewältigung der Aufgabe der Unterbringung von Schutzsuchenden ist.

 

Verdeutlicht wird die Notwendigkeit der weiteren Nutzung der Unterkunft auch durch die aktuell verfügbaren und mittelfristig geplanten Wohnraumkapazitäten in den Ämtern und Gemeinden. Eine im Februar diesen Jahres erfolgte Abfrage der Kreisverwaltung, zu den aktuell verfügbaren und mittelfristig geplanten Wohnraumkapazitäten in den kreisangehörigen Ämtern und Gemeinden, hat folgendes ergeben. Im gesamten kreisangehörigen Bereich stehen derzeit noch etwa 300 Plätze für eine Unterbringung von Schutzsuchenden zur Verfügung, weitere 350 Plätze sind kurz- bis mittelfristig in der Planung. Bei einer für 2024 zu erwartenden Gesamtaufnahme von etwa 1650 Schutzsuchenden wird deutlich, dass die vorhandenen Kapazitäten, den zu erwartenden Bedarf nicht abdecken und die Ämter und Gemeinden auf eine Ausweichmöglichkeit weiter angewiesen sein werden.

 

Aufgrund der weiterhin hohen Zuweisungszahlen, der absehbar in den Kommunen nicht ausreichend vorhandenen Wohnraumkapaziäten und dem dringend geäußerten  Wunsch aller kreisangehörigen Kommunen nach einem Weiterbetrieb der Liegendschaft Oktogon, schlägt die Verwaltung eine Verlängerung des Betriebes der temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkunft vor. Die gesetzlichen Regelungen zur Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine wurden erst kürzlich bis ins Frühjahr 2025 verlängert. Darüber hinaus ist aufgrund der aktuellen weltpolitische Lage davon auszugehen, dass auch im kommenen Jahr weiterhin mit einer hohen Anzahl an Zuweisungen von Schutzsuchenden aus allen Teilen der Welt zu rechnen ist. Eine Verlängerung des Betriebes der temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkunft bis zum 31.12.2025, hält die Verwaltung vor diesem Hintgergrund für notwendig und angemessen.

 

Fördermittel aus der noch bis zum 31.12.2024 geltenden Richtlinie zur Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften wurden bisher wie folgt beantragt:

 

  1. Antrag auf Herrichtungskosten – Bewilligung in Höhe von 36.000,-EUR
  2. (Vorhalte-)Kosten Zeitraum 01.08.-31.12.2023 in Höhe von 50.000,-EUR Rückmeldung steht noch aus
  3. (Vorhalte-)Kosten für 2024 werden entsprechend der vorgegebenen Abgabefristen eingereicht

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss begrüßt das Vorhaben der Verwaltung, die temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkunft über den 31.07.2024 hinaus, bis zum 31.12.2025 weiter zu betreiben.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die erforderlichen finanziellen Mittel für den Weiterbetrieb der temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkunft in einem möglichen 1. Nachtragshaushalt 2024 bereitzustellen, sowie in den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2025 zu berücksichtigen. 

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen vertragsrechtlichen Maßnahmen bereits im Vorgriff auf die noch zu treffenden Haushaltsbeschlüsse, vorzunehmen.

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Relevanz für den Klimaschutz

Nein

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Finanzielle Auswirkungen

s. Anlage

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Anlagen

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