Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/045
Grunddaten
- Betreff:
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Benchmarking-Bericht 2023 Eingliederungshilfe (Kennzahlenvergleich 2022)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.2 Soziales und Eingliederungshilfen
- Bearbeiter/in:
- Sigrid Holm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Kenntnisnahme
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29.02.2024
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Sachverhalt
Die elf Kreise und vier kreisfreien Städte im Land Schleswig-Holstein führen jährlich einen umfassenden Kennzahlenvergleich zur Entwicklung der Eingliederungshilfe (EGH) für Menschen mit Behinderungen durch. In dem beigefügten Bericht 2023 werden die Ergebnisse auf Grundlage des Jahres 2022 dargestellt.
Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzunehmen, eingeschränkt sind, eine angemessene Teilhabe am Arbeitsleben, eine Teilhabe an Bildung und eine Soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Der Vergleich zwischen den Kommunen beschränkt sich auf die Betrachtung der reinen Eingliederungshilfeleistungen. Die existenzsichernden Leistungen für die Menschen, die Eingliederungshilfe erhalten, sind nicht Gegenstand der Betrachtung. Für die Leistungen der Sozialhilfe wird ein eigener Kennzahlenvergleich durchgeführt, über den gesondert berichtet wird.
Im Einzelnen werden folgende Leistungsbereiche der Eingliederungshilfe betrachtet:
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Hierunter zählen Leistungen zum Wohnen in Räumlichkeiten oder Einrichtungen, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten sowie heilpädagogische Leistungen.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu gehören Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter zur Teilhabe am Arbeitsleben.
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Diese Leistungen umfassen vollstationäre Betreuung als Leistung zur Teilhabe an Bildung, Integrationshilfen in Regel- und Förderschulen, Leistungen für offene schulische Ganztagsangebote sowie sonstige Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Wie in den Vorjahren setzt sich der Anstieg der Leistungsberechtigten im Berichtsjahr 2022 fort. Entsprechend dem Fallzahlenanstieg erhöhen sich auch die Bruttoausgaben, die für die Eingliederungshilfe aufgewendet werden. Die zentralen Ergebnisse sind dem Bericht Benchmarking Eingliederungshilfe auf den Seiten 9-11 vorangestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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714,8 kB
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