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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/054

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 25.01.2023 hat das Ministerium für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport die vorläufige Festsetzung des Kommunalen Finanzausgleichs 2024 vorgenommen. Durch diesen Erlass werden die wesentlichen Einnahmepositionen des Kreises, die Kreisschlüsselzuweisung, die Kreisumlage sowie die Finanzausgleichsumlage festgesetzt.

 

Gegenüber der Planung 2024 sieht der Erlass über die vorläufige Festsetzung des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2024 eine Haushaltsverbesserung von rd. 1,4 Mio. Euro vor. Dies entspricht einer prozentualen Abweichung von 0,7 %. Bei der konkreten Gegenüberstellung der Planung 2024 und der vorläufigen Festsetzung ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Planung 2024

Vorläufige Festsetzung

Abweichung

Kreisschlüsselzuweisung

92.213.800 €

92.149.344 €

-64.456 €

Kreisumlage

114.120.700 €

114.389.560 €

+268.860 €

FAG-Umlage

2.000.000 €

3.175.614 €

+1.175.614 €

Gesamt

208.334.500 €

209.714.518 €

+1.380.018 €

 

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Relevanz für den Klimaschutz

keine

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Finanzielle Auswirkungen

Siehe Sachverhalt

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