Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/054
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorläufige Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Thomas Höpfner
- Ansprechpartner/in:
- Nina Fiedler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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15.02.2024
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Sachverhalt
Mit Datum vom 25.01.2023 hat das Ministerium für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport die vorläufige Festsetzung des Kommunalen Finanzausgleichs 2024 vorgenommen. Durch diesen Erlass werden die wesentlichen Einnahmepositionen des Kreises, die Kreisschlüsselzuweisung, die Kreisumlage sowie die Finanzausgleichsumlage festgesetzt.
Gegenüber der Planung 2024 sieht der Erlass über die vorläufige Festsetzung des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2024 eine Haushaltsverbesserung von rd. 1,4 Mio. Euro vor. Dies entspricht einer prozentualen Abweichung von 0,7 %. Bei der konkreten Gegenüberstellung der Planung 2024 und der vorläufigen Festsetzung ergibt sich folgendes Bild:
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Planung 2024 |
Vorläufige Festsetzung |
Abweichung |
Kreisschlüsselzuweisung |
92.213.800 € |
92.149.344 € |
-64.456 € |
Kreisumlage |
114.120.700 € |
114.389.560 € |
+268.860 € |
FAG-Umlage |
2.000.000 € |
3.175.614 € |
+1.175.614 € |
Gesamt |
208.334.500 € |
209.714.518 € |
+1.380.018 € |