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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/025

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Der Kindertagesstättenbedarfsplan (erster und zweiter Abschnitt) wird an die Vorgaben des KitaG des Landes sowie die kreisinternen Regelungen zur Bedarfsplanung angepasst. Der aktuelle Bedarfsplan des Kreises mit Stand zum 01.02.2024 erfolgte in Abstimmung mit den Gemeinden zum Kita-Halbjahr 2023/2024. Dieser wird dem Jugendhilfeausschuss und dem Kreistag vorgelegt. Die Weiterentwicklung des Angebotes erfolgt stetig.

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Änderungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises mit Stand zum 01.02.2023 zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt die Änderungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises mit Stand zum 01.02.2023.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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