Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/041

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist gem. § 57 Kreisordnung (KrO) i.V.m. § 93 Gemeindeordnung (GO) verpflichtet einen Gesamtabschluss zu erstellen.

 

Für die Jahre 2020 bis 2022 werden die Gesamtabschlüsse für den Kreis derzeit erstellt.

 

Aufgrund der vorliegenden Jahresabschlüsse des Kreises und der nunmehr vorliegenden Unterlagen aus den Beteiligungen des Kreises können diese bis zum Mai 2024 erstellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt werden.

 

Für die Zukunft wird es für die Erstellung des Gesamtabschlusses ein an die Verfahren zur Haushaltsplanung sowie zum Verfahren des Jahresabschlusses angelehntes Verfahren mit entsprechender Zeitplanung geben. Dadurch wird zukünftig die regelmäßige, fristgerechte Erstellung der Gesamtabschlüsse sichergestellt.

 

Das Verfahren wird erstmalig bei der Erstellung des Gesamtabschlusses 2023 zur Anwendung kommen. Dieser ist bis zum 30. September 2023 zu erstellen und dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen.

 

Reduzieren

Relevanz für den Klimaschutz

Keine

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Loading...