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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/010

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt

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Sachverhalt

Im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Katzenkastrationsaktionen des Landes erhalten die sich beteiligenden Gemeinden 50% der Kastrationskosten aus dem von der Tierärztekammer verwalteten Landesfonds erstattet. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass diese verfügbaren Mittel regelmäßig in kürzester Zeit aufgebraucht sind.

 

Daher wurden im Haushalt 2024 insgesamt 50.000 € eingestellt, um nach Verbrauch der Landesmittel, die Zahl der Kastrationen im Kreis weiter zu steigern und Anreize zur Beteiligung an Katzenkastrationsaktionen weiterer Mitglieder der Kommunalen Familie zu schaffen.

 

Zur Verteilung der bereitgestellten Mittel gibt es aus Sicht der Verwaltung zwei Vorgehensweisen:

Variante 1:

Der Kreis zahlt die 50.000 € in den Landesfonds um die verfügbaren Mittel zu erhöhen

Variante 2:

Der Kreis verwaltet die 50.000 € selbst, gem. der Richtlinie des Kreises über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Tierschutzes.

 

Bei einer direkten Beteiligung des Kreises an dem Fonds des Landes kann nicht sichergestellt werden, dass die Verwendung der Mittel ausschließlich für Tiere aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde erfolgt.

 

Daher wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die Mittel durch den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu verwalten. Dabei werden den beteiligten Mitgliedern aus der Kommunalen Familie, nach Verbrauch der Mittel aus dem Landesfonds, weiterhin 50% der Kastrationskosten erstattet, bis die bereitgestellten Mittel i. H. v. 50.000 € verbraucht sind.

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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die bereitgestellten Mittel in Höhe von
50.000,00 € für das Katzenkastrationsprojekt nach Variante 2 zu verteilen.

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Relevanz für den Klimaschutz

Keine

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Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Mittel stehen im Teilhaushalt 122120, Konto 5318000 (Transferaufwendungen) zur Verfügung.

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Anlagen

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