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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/026

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt.

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Sachverhalt

In seiner Sitzung am 08.11.2023 hat der Regionalentwicklungsausschuss die Verwaltung darum gebeten, zu prüfen, inwieweit bereits eine Applösung für Beschwerden über Radwege besteht bzw. ob eine solche umsetzbar wäre, wer für welche Radwege zuständig ist und ob der LBV ein Zustandskataster über die Radwege im Kreisgebiet führt oder durch die Verwaltung mit der Erstellung eines solchen Katasters beauftragt werden kann.  

 

 

  • Ist der aktuelle Zustand flächendeckend bekannt oder digitalisiert?

 

  • Der aktuelle Zustand ist weder flächendeckend bekannt, noch digitalisiert. Jedoch kennen die einzelnen Straßenmeistereien die Zustände der Straßen und Radwege im jeweiligen Einsatzgebiet durch langjährige Erfahrung und Kontrollen.

 

  • Ist eine Digitalisierung der Radwege bereits erfolgt?
    • Bisher war dies noch kein Wunsch. Zudem müssten dafür entsprechende Haushaltsmittel eingestellt werden.
    • Gemäß der gleichen Vorgehensweise wie bei der digitalen Straßenzustandserfassung ist es durch den Kreis angedacht, bei der nächsten Zustandserfassung im Jahr 2025 die kreiseigenen Radverkehrswege durch den LBV in einer digitalen Zustandserfassung mit abzubilden. Als andere Alternative kann eine gesonderte Kooperation mit anderen Kreisen für eine gesonderte Ausschreibung erwirkt und organisiert werden.

 

  • Wer ist für die Zustandserfassung zuständig?

 

  • Diese Dienstleistung ist in der aktuellen Verwaltungsvereinbarung bzw. in der Unterhaltung und Instandhaltungspauschale bei dem LBV nicht inbegriffen und ist gesondert zu vereinbaren oder Fremd zu vergeben. Die aktuellen Kapazitäten sind beim LBV sehr begrenzt.

 

  • Wer ist für die Unterhaltung zuständig?

 

  • Gemäß der Verwaltungsvereinbarung ist für unaufgeforderte und regelmäßige Unterhaltung und Instandhaltung der kreiseigenen Straßen und Radwege der LBV zuständig. Die entstehenden Kosten werden über eine entsprechende Pauschale im Haushalt abgebildet.

 

Zuständigkeiten für Radwege der einzelnen Ebenen an den jeweiligen Straßen:

 

  • An Bundesstraßen obliegt die Zuständigkeit dem Bund. Die Aufgabe der Instandhaltung wird ebenfalls vom LBV übernommen.

 

  • An Kreisstraßen obliegt die Zuständigkeit dem jeweiligen Kreis. In unserem Hause wird dieser Bereich über den Fachdienst Infrastruktur Fachgruppe Straßenbau- und Liegenschaften gesteuert und über den LBV abgewickelt. (aktuelle Besonderheit durch das bestehende Sanierungsprogramm: Wird eine Kreisstraße saniert, wird der entsprechende Radweg ebenfalls -saniert.)

 

  • An Gemeindestraßen obliegt die Zuständigkeit vorrangig den jeweiligen Gemeinden, ausführend durch die entsprechenden Ämter. Diese beauftragen dafür den eigenen Bauhof, externe Dienstleister und können sich nicht dem LBV bedienen.

 

  • An einer Kreis- bzw. Landesstraße innerhalb der geschlossenen Ortschaft obliegt die Zuständigkeit gemäß dem Straßen- und Wegegesetz S-H § 12 der Gemeinde/Stadt, wenn diese mehr als 20.000 Einwohner hat. Das gilt gleichermaßen für Radwege und Straßen. Diese beauftragen dafür den eigenen Bauhof, externe Dienstleister und können sich nicht dem LBV bedienen.

 

  • Wenn in einer Gemeinde/Stadt weniger als 20.000 Einwohner leben und der Radweg nur innerhalb der Ortschaft vorhanden ist, dann ist an einer Kreis- bzw. Landesstraße, die Gemeinde für die Instandhaltung zuständig. (Kurz: außerhalb des Ortes keine Fortführung der Radwege). Diese beauftragen dafür den eigenen Bauhof, externe Dienstleister und können sich nicht dem LBV bedienen.

 

  • Wenn innerorts der Radweg gepflastert ist und es einen entsprechenden Baulastvertrag gibt, ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Diese beauftragen dafür den eigenen Bauhof, externe Dienstleister und können sich nicht dem LBV bedienen.

 

 

 

Meldeverfahren bei Schäden

 

  1. Kreiseigene Homepage:
    1. Kreis Rendsburg-Eckernförde | Mängelmelder (kreis-rendsburg-eckernfoerde.de)
    2. Leichte Sprache ist möglich
    3. Intuitive Nutzung
    4. Google-Suche z. B.: Mängelmeldung Kreis RD-ECK

 

 

  1. Nutzung der APP Meldoo
    1. App im Appstore für IOS oder Android runterladen
    2. App Öffnen – intuitiv gesteuert
    3. Benutzernamen eingeben und starten
    4. Mängel melden, inkl. Standortmöglichkeit, wichtige Hinweise, Fotos usw.

 

 

Vorteile dieser App:

  • Nutzung der App ist für den Endverbraucher kostenlos
  • Intuitive Nutzung
  • Möglichkeit von Fotos
  • Kreisintern kann die Kommunikation vollständig digital nachvollzogen und gesteuert werden
  • Rückmeldungen an den jeweiligen „Melder“ ist digital möglich
  • Vorgang kann digital abgeschlossen oder ggf. später wieder geöffnet werden.
  • In Schleswig-Holstein ist diese App die bevorzugte Mangelmeldungsmöglichkeit der Kreise
  • RAD.SH empfiehlt die Nutzung dieser App auch für die Radwege

 

Der Kreis ist aktuell in Verhandlungen, Abschluss Ende Februar 2024, in welchem Maße die Digitalisierung der Radwege durch den LBV im Jahr 2025 mit übernommen werden kann und welche Sonderkosten für diesen Bereich angeführt werden.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

Keine.

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Finanzielle Auswirkungen

Keine.

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