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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/004

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

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Sachverhalt

Die Neufassung der Hauptsatzung ist aus mehreren Gründen angezeigt. Mit der Neuregelung wird einerseits der Wunsch der Politik umgesetzt, Fotografien während der Sitzungen einfacher zu ermöglichen und andererseits der Umgang mit Rechtsstreitigkeiten praktikabler geregelt.

 

Die ergänzende Neuregelung in § 12 Abs. 8 – 10 der Hauptsatzung ermöglicht es den Abgeordneten, während der Sitzung zu fotografieren und regelt zudem klarstellend die Fotografie durch Pressevertreter.

 

Die abändernde Neuregelung in den §§ 7 und 8 der Hauptsatzung führt durch das Anheben der Wertgrenzen zu einem praktikableren Umgang mit Rechtsstreitigkeiten. Der Kreis führt Rechtsstreitigkeiten, deren Werte über den aktuell in der Haupt-satzung festgesetzten 50.000 € liegen. Zudem ist für den Fall, dass der Kreis vor Zivilgerichten verklagt wird, eine Entscheidung des Hauptausschusses bzw. Kreistages über das Ob des Führens des Rechtsstreits aufgrund der kurzen, nicht verlängerbaren gerichtlichen Fristen kaum realisierbar. Die Anhebung der Wertgrenzen stellt eine praktikable, alltagstaugliche Regelung dar und überlässt zugleich – bei erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung – die Entscheidung dem Hauptausschuss bzw. Kreistag. Zudem wird durch die Vereinheitlichung der Wertgrenzen für den Verzicht auf Ansprüche und für das Führen von Rechts-streitigkeiten/Abschluss von Vergleichen ein bisher bestehender Wertungs-widerspruch aufgehoben.

 

Die Neufassung befindet sich aktuell in der Abstimmung mit dem Ministerium, eine Rückmeldung steht noch aus.

 

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Beschlussempfehlung

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag der Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zuzustimmen.

 

Der Kreistag stimmt der Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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