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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/514

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüberschuss 2022 an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 22. November 2023 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 14. August 2023 beschlossen.

Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses gelten die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung).

 

Der an den Kreis ausgeschüttete Betrag beträgt 61.363,58 EUR.

 

Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

In den Vorjahren haben die Fachausschüsse verschiedene Maßnahmen beraten und dem Hauptausschuss für eine abschließende Entscheidung vorgelegt.

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Beschlussempfehlung

Die Fachausschüsse werden gebeten, Vorschläge für die Verwendung des Jahresüberschusses 2022 der Förde Sparkasse zu entwickeln. Diese Vorschläge sind der Beteiligungsverwaltung bis zum 31.03.2024 vorzulegen. Eine abschließende Beschlussfassung erfolgt in der darauffolgenden Sitzung des Hauptausschusses.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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