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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/467-01

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

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Sachverhalt

Um dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit gerecht zu werden sowie die Vorgaben des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zur Investitionsquote zu erfüllen, werden investive Ansätze an die tatsächlichen Mittelabflüsse im Haushaltsjahr 2023 angepasst und für die Folgejahre in der Planung entsprechend berücksichtigt.

 

In diesem Zuge werden die Finanzmittel, die in diesem Nachtrag herausgenommen wurden und im Folgejahr benötigt werden, in die Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf 2024 aufgenommen. Von den im Zuge des 3. Nachtrages reduzierten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 10.497.100 Euro werden insgesamt 7.519.300 Euro wieder im Rahmen der Veränderungsliste veranschlagt. Diese Neuveranschlagung ist notwendig, da im Jahr 2024 mit der Auszahlung dieser Mittel gerechnet werden kann. In großen Teilen wurden bereits Aufträge erteilt oder Verpflichtungen eingegangen, sodass Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen waren.

 

Der Restbetrag in Höhe von 2.977.800 Euro, bei denen es sich insbesondere um Investitionen aus dem Bereich Infrastruktur handelt, unterliegt im Bereich Liegenschaftsmanagement (111430) einer Überprüfung, ob eine Auszahlung im Jahr 2024 realistisch erscheint. Hier erfolgt gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine Veranschlagung im Rahmen einer unterjährigen Nachtragsplanung 2024. Im Bereich Kreisstraßen (542100) wurde die Mittelreduzierung bereits vorausschauend im Haushalt 2024 neu veranschlagt und ist dort bereits berücksichtigt.

 

Darüber hinaus werden im 3. Nachtragshaushalt relevante Veränderungen der Erträge und Aufwendungen berücksichtigt, die sich im Verlauf des Haushaltsjahres 2023 ergeben haben und zur Planung des 2. Nachtragshaushalt 2023 noch nicht bekannt waren.

 

Aufgrund der Festsetzung des Einwohnerbetrags gem. Landeskrankenhausgesetz durch das Gesundheitsministerium am 06. Dezember 2023 und der Tatsache, dass dieser geringer ausfällt als ursprünglich geplant, ergibt sich im Vergleich zur Beratung im Hauptausschuss am 07. Dezember 2023 eine weitere Verbesserung des geplanten Jahresergebnisses 2023.

 

Prognose des Personalbudgets:

Das Personalbudget 2023 beläuft sich auf insgesamt 53,4 Mio. Euro. Auf Basis des Standes zum 31.10.2023 wurde eine Prognose für das Personalbudget 2023 erstellt. Diese Prognose schließt mit einem Ergebnis von rd. 48,4 Mio. Euro ab, so dass voraussichtlich Budgetmittel in Höhe von rd. 5 Mio. Euro in 2023 nicht verbraucht werden. Diese Prognose unterliegt noch Unwägbarkeiten, die im Rahmen der Arbeiten des Jahresabschlusses und der abschließenden Abrechnung des Personalbudgets zu Änderungen führen können. Die Abrechnung des Budgets 2023 wird Anfang 2024 erfolgen, so dass dann ein endgültiges Ergebnis hinsichtlich der Ausschöpfung des Personalbudget 2023 vorliegen wird. Über dieses Ergebnis wird der der Fachdienst Finanzen einen gesonderten Bericht erstellen.

 

Aufgrund der bestehenden Vereinbarungen zum Personalbudget wurde von einer Veranschlagung der Verbesserung im 3. Nachtragshaushalt abgesehen.

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses die 3. Nachtragshaushaltssatzung 2023.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

Das geplante Jahresergebnis verbessert sich von einem bisher geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 19.412.400 Euro um 5.427.800 Euro auf voraussichtlich 24.840.200 Euro.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verändert sich von bisher 5.840.000 Euro auf 12.850.700 Euro.

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Anlagen

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