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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/371-03

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Der Sachverhalt ergibt sich aus der Ursprungsvorlage. Der Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 beschlossen, dem Kreistag den Beschluss einer gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung abgeänderten Richtlinie zu empfehlen.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt, anstatt der vorgeschlagenen Grundfördersätze von 25 % bzw. 15 % die ursprünglichen Fördersätze von 30 % bzw. 20 % beizubehalten. Die stufenweise Erhöhung der Fördersätze um 5 Prozentpunkte und der Förderhöchstsummen bleibt unverändert, sodass Gemeinden mit einer weggefallenen Leistungsfähigkeit nunmehr eine Förderung bis zu 45 % (max. 450.000 Euro) bzw. bis zu 30 % (max. 25.000 Euro) bei Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien erhalten können.

 

Unter Punkt 10 wurde in Umsetzung des Beschlusses des Umwelt- und Bauausschusses eine Regelung entworfen, nach der der Förderantrag mit einem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn verbunden werden kann. Damit eine schnellere Entscheidung für die Antragstellenden vorliegt, entscheidet die Verwaltung nach Anhörung im Umwelt- und Bauausschuss. Es wird klargestellt, dass die Entscheidung allein zur Folge hat, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nicht zu einer späteren Ablehnung der Bewilligung führt.

 

Die Synopse in der Fassung des Umwelt und Bauausschusses vom 23.11.2023 befindet sich im Anhang.

 

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag beschließt die Änderung der „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz“ wie in der Anlage dargestellt.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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