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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/478

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

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Sachverhalt

Frau Kathrin Bork kann nach Rückkehr aus der Elternzeit nicht mehr im bisherigen Aufgabenbereich eingesetzt werden. Sie hat ihre Eignung im Laufe der letzten Jahre nachgewiesen, so dass sie unter Verzicht auf eine Ausschreibung auf einer frei gewordenen Stelle im Rechnungsprüfungsamt angesetzt werden kann.

 

Gem. § 115 Abs. 2 S. 1 GO i. V. m. § 57 KrO bestellt der Kreistag die Prüfkräfte des Rechnungsprüfungsamtes.

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, Frau Kathrin Bork gem. § 115 Abs. 2 S. 1 GO i. V. m. § 57 KrO zum 01.02.2024 zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes zu bestellen.

 

Der Kreistag bestellt Frau Kathrin Bork gem. § 115 Abs. 2 S. 1 GO i. V. m. § 57 KrO zum 01.02.2024 zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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