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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/475

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt

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Sachverhalt

Soweit die sonstigen Einnahmen oder Erträge und Einzahlungen eines Kreises seinen Bedarf nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben (Kreisumlage). Auf der Einnahmeseite stellt die Kreisumlage eine we-sentliche Stellschraube zur Erreichung des gesetzlich geforderten Haus-haltsausgleichs dar.

 

Bei der Festsetzung des konkreten Kreisumlagehebesatzes hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde nach geltender Rechtsprechung gleichermaßen die gleichrangigen Interessen der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden und des Kreises an einer auskömmlichen Finanzausstattung zu beachten. Hierzu wurden dem Vorstand des Gemeindetages die wesentlichen Haushaltspositionen aus dem Haushaltsentwurf 2024 präsentiert und erläutert. Weiterhin ist der Haushaltsentwurf 2024 an die örtliche Ebene versandt worden und es wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Zudem wurde die Leistungsfähigkeit jeder einzelnen Gemeinde beurteilt, vor dem Hintergrund die finanzielle Mindestausstattung beziffern zu können.

Zudem wurden zu dieser Thematik vorab bereits zwei Konsultationsverfahren durchgeführt.

 

Wie gewohnt ist der Finanzbedarf der betroffenen Städte und Gemeinden in einer Querschnittsbetrachtung ermittelt worden. Die Basis für die Ermittlung der finanziellen Lage der kreisangehörigen Kommunen sind die Daten der Haushaltspläne des Haushaltsjahres 2023 mit der mittelfristigen Finanzplanung 2024 bis 2026 und den Jahresergebnissen 2021 und 2022, soweit diese bereits feststehen. Die zuständigen Verwaltungen wurden bei der Datenerhebung mit einbezogen.

 

Dabei wurden folgende wesentliche Haushaltspositionen erfasst und betrachtet:

 

1. Haushaltsausgleich (Entwicklung der mittelfristigen Ergebnisplanung)

2. Freier Finanzspielraum (kameral) / Zahlungsmittelbestand – Finanzplan (Doppik)

3. Steuer- und Finanzkraft und Realsteuerhebesätze

4. Investitionstätigkeit / Verschuldung

5. Sonstige Haushaltsdaten (freiwillige Leistungen)

6. Finanzbedarf der einzelnen Kommunen

 

Die Ergebnisse und die Auswertung der Finanzdaten sind in dem dieser Vorlage

beigefügtem Bericht dargestellt.

 

Die Daten der einzelnen Kommunen sind in den als Anlage beigefügten Tabellen

ausgewiesen, getrennt nach kameraler und doppischer Haushaltsführung.

 

Zusammenfassung:

 

Bei der Bewertung des Finanzbedarfs in der Querschnittbetrachtung und der Bestimmung des Kreisumlagehebesatzes kommt es nicht auf die einzelne, die finanziell bedürftigste Kommune an. Im Ergebnis der Querschnittsbetrachtung des Finanzbedarfs kann festgestellt werden, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit dem im Haushaltsentwurf veranschlagten Kreisumlagehebesatz die

Mindestausstattung der Kommunen nicht verletzt. Die absolute Grenze wird mit der derzeitigen Festsetzung der Kreisumlage von 29 v.H. in der Haushaltssatzung 2023 nicht erreicht.

 

Nach einem kurzfristigen Einbruch der Steuereinnahmen in 2021 erholt sich die Finanzsituation der Kommunen nach den Zahlen der Steuerschätzung bis 2023. Während das Steueraufkommen 2021 bei 278,58 Mio. € lag ist in 2023 mit einem Steueraufkommen von 353,58 Mio. € zu rechnen.

Trotz eines Kreisumlagehebesatzes von 29 v.H. ist es den kameralen Kommunen möglich der allgemeinen Rücklage im Zeitraum von 2023 bis 2026 Mittel in Höhe von knapp 21 Mio. € zuzuführen und den Bestand somit um ca. 60 % zu erhöhen.

Die doppisch buchenden Gemeinden weisen über den Großteil des Planungszeitraums Defizite aus. Diese sind jedoch über den Gesamtzeitraum stark rückläufig.

Abzuwarten bleibt die Entwicklung nachdem im Jahr 2024 sämtliche verbleibende kamerale Kommunen ebenfalls auf die Doppik umsteigen.

 

Der Kreishaushalt weist im Haushaltsjahr 2024, vor Berücksichtigung etwaiger Änderungsanträge, nach Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.003.400 € aus. In der mittelfristigen Finanzplanung werden derzeit ausnahmslos Fehlbeträge ausgewiesen. Dennoch ist es dem Kreis ist es möglich weitere notwendige Investitionen ohne Neuverschuldung vorzunehmen. Sogar die weitere Reduzierung der Schulden kann vorangetrieben werden.

Die freiwilligen Leistungen sinken im Vergleich zum Vorjahr nach derzeitigem Stand um 20%.

Diese Umstände sind ein Beleg für die Beachtung des Gebotes der Rücksichtnahme durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

Unter Abwägung des Finanzbedarfs der kreisangehörigen Kommunen in der

Querschnittsbetrachtung und der rücksichtsvollen Haushaltsplanung des Kreises

würde mit einem Kreisumlagehebesatz von 29 v.H. im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 aus der Sicht der Verwaltung nicht gegen die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung verstoßen.

 

 

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Relevanz für den Klimaschutz

keine

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Finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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