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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag öffentlich - VO/2023/499

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Dem Jugendhilfeausschuss wurde der o.a. Antrag der FDP-Fraktion mündlich vorgestellt. Nach erfolgter Beratung wurde die Verwaltung um ergänzende Prüfung des Antrags gebeten.

Der Ausschuss kam einmütig überein, den Antrag zur weiteren Beratung ohne Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss zu verweisen.

 

Zum Antrag der FDP-Fraktion zur Anpassung der VPJ-Mittel auf 25.000 € werden verwaltungsseitig folgende Hinweise mitgeteilt:

 

Der Antrag der FDP-Fraktion bezieht sich auf den VPJ Schleswig-Holstein. Mitglieder des VJP Schleswig-Holstein sind die Jusos, die Junge Union, die Grüne Jugend, die Jungen Liberalen und SSW Ungdom.

 

Die Richtlinie des Kreises findet Anwendung für die im Verband politischer Jugend Rendsburg-Eckernförde zusammengeschlossenen und in der Satzung dieses Verbandes vermerkten politischen Jugendorganisationen.

Nach § 8 der als Anlage beigefügten Satzung des Verbandes wird der Gesamtzuschuss unter den Mitgliedsverbänden des VPJ Rendsburg-Eckernförde seit 01.01.1991 wie folgt verteilt:

Junge Liberale           7,0 %

Junge Union            46,5 %

Jungsozialisten        46,5 %

 

Da der Verband politischer Jugend Rendsburg-Eckernförde seit Jahren nicht mehr aktiv ist, erfolgte die Auszahlung der Zuschussbeträge entsprechend der Förderungsquoten direkt an folgende politische Jugendorganisationen im Kreis gemäß den beigefügten Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde von 2003: Junge Union, Jungsozialisten und Junge Liberale.

 

Der SSW Ungdom teilte im Oktober 2023 mit, dass im Juli 2023 ein Kreisverband gegründet worden sei und hat Informationen bezüglich der Förderungsmöglichketen erbeten.

Soweit neue politische Jugendorganisationen im Kreisgebiet zu berücksichtigen wären, wäre der gewählte Verteilerschlüssel den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Eine Änderung der Richtlinie des Kreises aufgrund der Inaktivität des VPJ Rendsburg-Eckernförde sollte in diesen Zusammenhang ebenfalls erfolgen.

 

Zum Haushaltsjahr 2017 wurde der Zuschuss an politische Jugendorganisationen von 10.000 € auf 12.000 € erhöht (Beschluss/Empfehlung JHA vom 16.11.2016).

 

In den Jahren 2020 bis 2022 wurden nach Prüfung der Verwendungsnachweise für eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel an die politischen Jugendorganisationen folgende Zuwendungen gewährt:

 

 

 

Junge Union 46,5% = 5.580 €

förderungsfähige Ausgaben

80% Förderungsquote

gem. Richtlinie

 

Tatsächliche

Zuschusshöhe

2020

6.648,35 €

5.318,68 €

5.318,68 €

2021

9.377,17 €

7.501,74 €

5.580 €

2022

9.611,22 €

7.688,98 €

 

5.580 €

 

Jungsozialisten 46,5% = 5.580 €

 

 

 

2020

2.135,46 €

1.708,37 €

1.708,37 €

2021

3.723,33 €

2.978,66 €

2.978,66 €

2022

2.374,04 €

1.899,23 €

1.899,23 €

 

 

 

 

 

Junge Liberale 7% = 840 €

 

 

 

2020

0 €

0,00 €

0,00 €

2021

1.001,32 €

801,06 €

801,06 €

2022

1.081,10 €

864,88 €

840,00 €

 

Der jährliche Haushaltsansatz von 12.000 € war gemäß den bisherigen Regelungen  stets auskömmlich.

 

 

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Beschlussempfehlung

Ohne Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

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Relevanz für den Klimaschutz

nein

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Finanzielle Auswirkungen

13.000€

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Anlagen

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