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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/471-03

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

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Sachverhalt

Für eine Auszahlung aus dem aktuellen Haushalt 2023 bedarf es eines entsprechenden Haushaltsansatzes, welcher die Verwaltung ermächtigt eine solche Auszahlung vorzunehmen.

Ist dieser nicht vorhanden, bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. Mittels über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Diese sind nur zulässig, sofern sie unabweisbar sind. Dies ist bei einer freiwilligen Leistung nicht gegeben.
  2. Eine Aufnahme in den 3. Nachtragshaushalt 2023.

Dies ist in diesem Fall allerdings nicht zielführend, da aufgrund der späten Beschlussfassung am 18.12.2023 und der notwendigen Bekanntmachung eine Auszahlung in 2023 nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

Da die genannten Möglichkeiten nicht zulässig bzw. in diesem Jahr umsetzbar sind, wird empfohlen einen entsprechend Haushaltsansatz in den Haushalt 2024 aufzunehmen.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

Keine

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Finanzielle Auswirkungen

Keine

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