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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/459

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

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Sachverhalt

a) Gem. § 57 Kreisordnung i. V. m. § 91 Gemeindeordnung hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat gem. § 92 Gemeindeordnung den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen. Gemäß Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.11.2023 hat die Prüfung, ob

 

1. der Haushaltsplan eingehalten ist,

2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,

3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,

4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,

5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

 

bis auf die in dem Schlussbericht hervorgehobenen Hinweise und Feststellungen, zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss 2022 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.

 

 

 b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 57 KrO i.V.m. § 82 GO nur geleistet werden wenn der Kreistag zugestimmt hat.

In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die im Jahresabschluss 2022 aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2022 – Aufwendungen Ergebnishaushalt

Bezeichnung

Ergebnishaushalt – in Euro

Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen

34.217.243,05

pauschal genehmigte Überschreitungen

229.348,82

vom Hauptausschuss genehmigte Überschreitungen

0,00

vom Hauptausschuss noch zu genehmigende Überschreitungen

13.032.703,17

Zusammen

47.479.295,04

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2022 – Auszahlungen

Bezeichnung

Lfd. Verwaltungstätigkeit

Investitionen

pauschal genehmigte Überschreitungen

146.550,53

121.492,69

vom Hauptausschuss genehmigte Überschreitungen

0,00

0,00

vom Hauptausschuss noch zu genehmigende Überschreitungen

10.964.768,94

78.535,00

Zusammen

11.111.319,47

200.492,69

 

 

Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:

 

Deckungskreis

Budget

Ansatz

Euro

Ergebnis

 

Euro

Über-

schreitung

Euro

Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt

1111

Budget 11101 Ergebnisrechnung Personal

1.421.700,00

2.093.218,42

-597.844,90

1114

Budget 11101 Personalkosten ER Personal

2.164.900,00

6.464.181,14

-4.299.281,14

1211

Budget 12101 Ergebnisrechnung IT-Management

2.075.700,00

3.122.308,93

-1.046.608,93

1321

Budget 13104 Ergebnisrechnung Gremienbetreuung

1.043.300,00

1.123.669,97

-77.166,23

1324

Budget 13104 Personalkosten ER Gremienbetreuung

258.000,00

346.270,82

-88.270,82

2011

Budget 20701 Ergebnisrechnung Mobilität

41.499.200,00

47.175.219,32

-5.676.019,32

2311

Budget 23101 Ergebnisrechnung Zuwanderung

519.600,00

2.322.540,05

-347.637,44

2314

Budget 23101 Personalkosten ER Zuwanderung

1.092.100,00

1.187.725,11

-95.625,11

2324

Budget 23301 Personalkosten ER Dezentrale Betreuung Asylbew.

221.800,00

343.491,68

-121.691,68

2611

Budget 26101 Ergebnisrechnung Brand- und Katastrophenschutz

1.029.800,00

1.169.406,00

-80.196,24

3011

Budget 30601 Ergebnisrechnung Prävention und Projekte

1.121.200,00

1.594.845,01

-74.368,19

3314

Budget 33601 Personalkosten ER Jugendhilfe

3.945.800,00

4.172.392,61

-226.592,61

4411

Budget 44301 Ergebnisrechnung Soz.psych. Dienst u. Betreuung

594.900,00

711.476,65

-77.294,61

5454

Budget 54206 Personalkosten ER Schule Hochfeld

366.600,00

590.705,95

-224.105,95

Gesamt

-13.032.703,17

Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt - lfd. Verwaltungstätigkeit

1112

Budget 11101 Finanzrechnung Personal

1.421.700,00

2.176.792,35

-578.839,03

1115

Budget 11101 Personalkosten FR Personal

2.164.900,00

6.515.477,30

-4.350.577,30

1212

Budget 12101 Finanzrechnung IT-Management

2.075.700,00

3.367.095,11

-1.038.861,15

1322

Budget 13104 Finanzrechnung Gremienbetreuung

1.045.300,00

1.123.669,97

-66.509,81

1325

Budget 13104 Personalkosten FR Gremienbetreuung

258.000,00

343.729,19

-85.747,19

2312

Budget 23101 Finanzrechnung Zuwanderung

519.600,00

2.322.321,27

-334.865,10

2315

Budget 23101 Personalkosten FR Zuwanderung

1.092.100,00

1.177.246,71

-85.146,71

2325

Budget 23301 Personalkosten FR Dezentrale Betreuung Asylbew.

221.800,00

343.482,68

-121.691,68

2612

Budget 26101 Finanzrechnung Brand- und Katastrophenschutz

1.224.833,79

1.089.209,76

-96.092,92

2622

Budget 26301 Finanzrechnung Rettungsdienst

2.812.600,00

3.094.856,74

-98.844,97

3012

Budget 30601 Finanzrechnung Prävention und Projekte

1.132.153,00

1.730.341,02

-253.106,09

3315

Budget 33601 Personalkosten FR Jugendhilfe

3.945.800,00

4.177.675,22

-231.875,22

4012

Budget 40303 Finanzrechnung Jobcenter

2.696.200,00

2.904.151,18

-207.951,18

5112

Budget 51502 Finanzrechnung Liegenschaften, Straßenbau

9.581.261,24

11.978.410,26

-2.397.149,02

5412

Budget 54201 Finanzrechnung BBZ RD-Eck

2.022.900,00

2.502.900,00

-393.419,06

5422

Budget 54201 Finanzrechnung BBZ am NOK

1.491.000,00

1.891.000,00

-399.986,56

5455

Budget 54206 Personalkosten FR Schule Hochfeld

366.600,00

590.705,95

-224.105,95

Gesamt

-10.964.768,94

Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt – investive Auszahlungen

2523

Budget 25102 FR investiv Beteiligungsverwaltung, EU

0,00

78.535,00

-78.535,00

Gesamt

-78.535,00

 

Hinweis: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendungen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen in dem Budget entstanden sind.

 

Auf die Ausführungen im Jahresabschluss zu den Planabweichungen auf Seite 6 f. des Lageberichtes sowie die Ausführungen im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes auf Seite 11 ff. wird an dieser Stelle verwiesen.

 

c) Gemäß § 26 Nr. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.

Im Haushaltsjahr 2022 ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.032.703,17 € entstanden. Er kann aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.  

 

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag

a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 92 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,

b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 13.032.703,17 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt), 10.964.768,94 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 78.535,00 € (Auszahlungen für Investitionen) zu genehmigen,

c) den Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 13.206.527,16 € aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen. 

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses:

a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 92 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,

b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 13.032.703,17 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt), 10.964.768,94 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 78.535,00 € (Auszahlungen für Investitionen) zu genehmigen,

c) den Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 13.206.527,16 € aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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