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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/469

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

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Sachverhalt

Die bisherige Gemeindehaushaltverordnung-Doppik wird mit Wirkung vom 01.01.2024 in Gemeindehaushaltsverordnung umbenannt, da ab dem Jahr 2024 die Doppik für sämtliche Kommunen das verpflichtende Rechnungswesen ist.

 

Im Zuge dieser Vereinheitlichung des Haushaltsrechts in Schleswig-Holstein hat der Gesetzgeber die Landesverordnung auch inhaltlich überarbeitet. Eine wesentliche Änderung ist dabei das Ersetzen der Bilanzposition „Ergebnisrücklage“ durch eine „Ausgleichsrücklage“.

 

Mittels dieser Ausgleichsrücklage wird den Kommunen zukünftig unter gewissen Voraussetzungen, die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der Haushaltsplanung einen sogenannten fiktiven Haushaltsausgleich vorzunehmen.

 

Aus diesem Grund wurden im anhängenden Vermerk alle wesentlichen Informationen zur Ausgleichsrücklage zusammengefasst.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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