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ALLRIS - Vorlage

Anfragen - VO/2023/463

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

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Sachverhalt

Es ging am 26.10.2023 folgende Anfrage aus der Fraktion B90/G im Fachdienst Finanzen ein:

1. THH 367500 Erziehungsberatungsstellen

Hier werden die Bezuschussungen an die Kirchenkreise RD (504.800€) und Kiel (82.400€) angeführt. Können Sie mir mitteilen, wie diese Transferaufwendungen verwendet werden (Personal, Sachkosten etc.)? Müssen die Kirchenkreise hierzu ihre Verwendung an den Kreis melden, wenn ja, gibt es da eine Auflistung zur Einsichtnahme?

2. THH 363200 Förderung der Erziehung in der Familie

Zu den Transferaufwendungen (Plan 2024: 2.381.100€): Zu allen Punkten möchte ich gern wissen, welche Personal-, Sachkosten etc. dahinter stehen. Sind diese pauschal veranschlagt? Wenn nein, dann muss es ja eine konkrete Auflistung dazu geben. Eine dynamische Anpassung für Planzahlen versteht sich von selbst.

Konkret sind es also folgende Plankosten, zu denen ich mir Aufklärung erhoffe.
• Förderung der gemeinwesenorientierten Sozialarbeit in Rendsburg/Mastbrook: 297.300-€
• Beratung in allg. Fragen der Erz. und Entw. junger Menschen: 160.000-€
• Betreuung von Kindern in Notsituationen (§ 20 SGB VIII): 50.000.-€
• Begleiteter Umgang (§ 18 SGB VIII): 120.000.-€
• Unterbringung von Mutter/Vater mit Kind (§ 19 SGB VIII): 1.753.800.-€

 

Die Beantwortung erfolgte per Mail am 02.11.203 (Siehe Anlage)

Die entsprechenden Unterlagen dazu können im FB Jugend, Familie und Schule, Zi 240 eingesehen werden.

 

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Anlagen

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