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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/457

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt

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Sachverhalt

Ausgangslage

Zusätzlich zu einem Grundzuschussbetrag in Höhe von 113.800 € (Ansatz nach Haushaltskonsolidierung von 2010) gewährt der Kreis Rendsburg-Eckernförde der Rendsburger Musikschule e. V. eine finanzielle Förderung aufgrund folgender Beschlusslagen:

 

Vorlage-Nr.

Beschlussdatum

Beschlusstext

VO/2016/014

 

14.11.2016

  1. Erhöhung des jährlichen Grundzuschusses um 20.000,00 €, pauschale jährliche Dynamisierung um 3%
  2. 25.000,00 € befristet für ein Jahr für 0,5 Personalstelle

VO/2017/292

 

13.11.2017

Dauerhafter jährlicher Zuschuss von 25.000,00 € für zusätzliche 0,5 Personalstelle

VO/2017/360

 

07.12.2017

Verlängerung der Befristung der in 2016 geschaffenen 0,5 Personalstelle bis 2021

VO/2022/290

 

21.03.2022

MV

Die seit 2016 befristet bereitgestellten Mittel in Höhe von 25.000€lle wurden ohne Beschluss des Fachausschusses erneut in den Haushalt gestellt, durch KT-Beschluss legitimiert

VO/2022/092

15.11.2022

 

Verlängerung der in 2016 befristet bereitgestellten Mittel bis 2024

 

Durch die vorstehenden Beschlüsse wird die Rendsburger Musikschule Stand 2023 unbefristet mit jährlich 214.486 € und zusätzlich befristet bis 2024 mit jährlich 25.000 € gefördert.

 

Nach Auffassung des hiesigen Rechnungsprüfungsamtes sind die in der Vergangenheit ergangenen Beschlüsse zum Thema Kreiszuschuss nicht klar genug definiert und sollten neu gefasst werden.

Für eine eindeutige Beschlusslage zur finanziellen Förderung der Musikschule soll der Politik gemäß Auftrag aus der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung vom 04.09.2023 folgender Beschlussvorschlag unterbreitet werden:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung beschließt, die bestehenden Beschlüsse zur Förderung der Musikschule Rendsburg aufzuheben und wie folgt haushaltsneutral neu zu fassen:

  1. Die Musikschule Rendsburg wird dauerhaft mit einem Grundbetrag in Höhe von 214.486 € jährlich gefördert. Der Grundbetrag wird jährlich mit 3% dynamisiert.
  2. Zusätzlich wird die Musikschule befristet bis 2024 mit 25.000€ zur Finanzierung von Honorarkräften gefördert.“
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Relevanz für den Klimaschutz

Keine

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Finanzielle Auswirkungen

Dem Sachverhalt zu entnehmen.

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