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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/2023/335-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Der Sachverhalt ist der Anlage zu entnehmen.

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag beschließt;

1. Der Kreistag beauftragt den Landrat, die Bedarfsdeckung durch Sachleistungen entsprechend § 3 

AsylbLG und § 53 AsylG im Landkreise Rendsburg-Eckernförde für Asylbewerber und alle 

Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG, welche in Unterbringungseinrichtungen des Landkreises 

Rendsburg-Eckernförde leben, zu beleuchten und spätestens ab dem 01.01.2024 die genannten 

gesetzlichen Möglichkeiten strenger auszulegen und entschiedener anzuwenden. 

2. Der Kreistag beauftragt den Landrat, Leistungskürzungen nach AsylbLG für alle abgelehnten 

Asylbewerber, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, zu prüfen und spätestens ab dem 

01.10.2024, jedoch spätestens bis zum 31.12.2024, umzusetzen und auf eine dafür notwendige, 

stärkere Zusammenarbeit der Zuwanderungs/-Ausländerbehörde sowie dem Bundesamte für 

Migration und Flüchtlinge (BAMF) hinzuwirken. 

3. Der Kreistag beauftragt den Landrat, Leistungskürzungen für alle Asylbewerber, welche das 18. 

Lebensjahr erreicht haben, ohne Reisebescheinigungen, besonders jene mit einer dadurch laufenden 

Duldung, zu prüfen und frühestens ab dem 01.10.2024, jedoch spätestens bis zum 31.12.2024, 

umzusetzen und auf eine dafür notwendige, stärkere Zusammenarbeit mit der Zuwanderungs/-

Ausländerbehörde sowie dem BAMF hinzuwirken. 

4. Der Kreistag beauftragt den Landrat, über den Umsetzungsstand der Punkte 1 bis 3 vierteljährlich 

in öffentlichen Kreistagssitzungen umfänglich zu berichten.“ 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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