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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/398

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 21.09.2022 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, eine Evaluation zum weiteren Betrieb der Vermittlungsstellen für die Kindertagespflege als Auftrag an die Verwaltung zu geben. Es soll ein Konzept zur Optimierung der Vermittlungsstellen erstellt werden. Dabei sollte auch die Möglichkeit der Zentralisierung der Aufgaben beim Kreis betrachtet werden.

 

Die Einrichtung von Vermittlungsstellen gehört gemäß KiTaG zum Aufgabengebiet des örtlichen Trägers, somit des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Die Aufgabesind bisher per geschlossenem Leistungsvertrag an 11 Vermittlungsstellen ausgegliedert. Einige nehmen die Tätigkeiten jedoch nicht mehr vertragsgemäß war bzw. der bestehende Vertrag ist gekündigt worden.

 

In Unterstützung mit einem externen Dienstleister wurden Handlungsmaßnahmen erarbeitet, was zu großen Teilen das Hauptaugenmerk auf die Digitalisierung innerhalb der Vermittlungsstellen legt. Es wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog entwickelt. Dieser wird sich nach Umsetzung für die Verwaltung, die Vermittlungsstellen und auch die Bürger positiv auswirken.

Ziel ist unter anderem ein digitales kundenorientiertes Angebot für die Eltern und Kindertagespflegepersonen. Es soll Transparenz für alle Beteiligten geschaffen werden.

 

Folgende Umsetzungsmodelle für die Wahrnehmung von Aufgaben einer Vermittlungsstelle wurden im Hinblick auf die Auswirkungen für alle Beteiligten eingehend betrachtet:

  • Modell 1: Zentralisierung der Aufgaben beim Kreis
  • Modell 2: Hybrid (Zentrale und bis zu 4 Außenstellen mit direkter Anbindung an die Kreisverwaltung)
  • Modell 3: Hybrid (Zentrale und 4 externe Vermittlungsstellen)

 

Das zentrale Ergebnis der Untersuchung sieht vor, die Anzahl der Vermittlungsstellen auf 4 innerhalb des Kreisgebietes zu reduzieren.

 

Die dritte Option besteht darin, die Vermittlungsstellen zentral vom Kreishaus aus zu steuern und die Anzahl der Vermittlungsstellen von 11 auf 4 zu reduzieren. Hierfür sprechen insbesondere folgende Aspekte:

 

  • Bessere Einhaltung von Standards
  • Niedrigere Personalkosten
  • Räumliche Nähe zu den KTPPs
  • Effizientere Ressourcennutzung durch Reduzierung der Vermittlungsstellen
  • Kosteneinsparung durch verringerte Anzahl an Vermittlungsstellen
  • Klare Verantwortlichkeiten und bessere Koordination der Vermittlung
  • Potenzielle Steigerung der Servicequalität durch gebündelte Ressourcen 
  • Optimierte Aufgabenverteilung
  • Aufrechterhaltung von lokalen Netzwerken

 

Es soll dann eine klare Aufgabenverteilung zwischen der Kreisverwaltung und den Vermittlungsstellen erfolgen. Die Kreisverwaltung übernimmt den Part der fachlichen Beratung sowie der Führung und Steuerung. Die Vermittlungsstellen arbeiten dann organisatorisch und administrativ. Durch den genauen Aufgabenzuschnitt sollen die Ressourcen in der Kreisverwaltung besser genutzt werden und die Qualität der Arbeit noch mehr erhöht werden.

 

Bisher wurden für die Vermittlungsstellen seit 2012 unverändert jährlich 38.000 € im Haushalt bereitgestellt. Da diese Summe nicht mehr auskömmlich ist, um die Arbeit Vermittlungsstelle ordnungsgemäß zu betreiben, wurde der Haushaltsansatz für 2024 auf 76.000 € angepasst. Die laufenden jährlichen Kosten für Vermittlungsstellen von rd. 76.000 € sind in den Fördermitteln des Landes Schleswig-Holstein für die Kindertagespflege inkludiert.

 

Nunmehr ist beabsichtigt, die bestehenden Vermittlungsstellen, die Kindertagespflegepersonen sowie die Kommunalverwaltungen über das Ergebnis mit den neuen Rahmenbedingungen zu informieren und gleichzeitig die Bereitschaft für den weiteren Betrieb einer Vermittlungsstelle zu klären. Parallel sind die noch bestehenden Verträge Frist wahrend zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel sind im Haushalt 2024 entsprechend der Darstellung im Sachverhalt berücksichtigt.

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