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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/393

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen ist durch verschiedene rechtliche Vorgaben auf internationaler (UN-Kinderrechtskonvention), nationaler (u.a. § 4 Abs.3 JuFöG) wie föderaler Ebene (u.a. Art. 10 LVerf. SH) festgehalten. In Schleswig-Holstein sind die Gemeinden zusätzlich durch den § 47f GO dazu angehalten, geeignete Verfahren der Kinder- und Jugendbeteiligung bei kommunalen Planungen und Vorhaben zu entwickeln und anzuwenden.

Neben der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten sind wirksame Instrumente der Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort zur Aufrechterhaltung und positiven Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens von hoher Bedeutung. Kinder und Jugendliche lernen dabei demokratisches Handeln und erfahren Selbstwirksamkeit. Gemeinden können sich durch die Mitwirkung der jungen Generation zukunftssicher aufstellen und eine stärkere Identifikation mit der Kommune herstellen. Nicht zuletzt bietet sie die Chance, unterschiedliche Zielgruppen in das Gemeinwesen einzubinden. Dabei bedarf es zur Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Verfahren und Strukturen, die den genannten Zielen dienen, neben Ortskenntnissen vor allem spezifischem pädagogischen Fach- und Erfahrungswissens.

Die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung im Kreisgebiet und den (ländlichen) Gemeinden soll deshalb durch die Referentin für Kinder- und Jugendbeteiligung unterstützt werden. Hierzu wurde ein ‚Konzept zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung im Kreis Rendsburg-Eckernförde‘ entwickelt, welches als Leit- und Handlungslinie für die Arbeit der Referentin dienen soll. Das Kuratorium Jugendarbeit ist bei der Erarbeitung (und stetiger Weiterentwicklung) des Konzeptes eingebunden.

Das Handlungskonzept umfasst die folgenden Eckpunkte, welche mittels einer Präsentation im Jugendhilfeausschuss näher erläutert werden:

  1. Allgemeine Leitlinien für die Förderung von Kinder- und Jugendbeteiligung im Kreis Rendsburg-Eckernförde
  2. Handlungsfelder
    1.   Kommunale Ebene
    2.   Kinder und Jugendliche
    3.   Kreisebene
    4.   Fachstelle
  3. Umsetzungsschritte bis 2026

 

 

 

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

 

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