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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/376

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt

 

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Sachverhalt

Den Wohlfahrtsverbänden stehen satzungsmäßig drei reguläre Sitze im Jugendhilfeausschuss zu. Zudem können weitere zwei stellvertretende Mitglieder benannt werden. Gegenwärtig sind jedoch drei Stellvertretungen benannt, weshalb eine Person abgewählt werden muss. Die  Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände schlägt mit seinem Einverständnis vor, Herrn Schmidt abzuwählen.

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Beschlussempfehlung

Herr Günther Schmidt wird als stellvertretendes Mitglied für die Wohlfahrtsverbände im Jugendhilfeausschuss abgewählt.

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Relevanz für den Klimaschutz

Entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

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