Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/341
Grunddaten
- Betreff:
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BV - Abfallwirtschaft – AWR Festpreisangebot 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.2 Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Olga Peters
- Beteiligt:
- FD 2.2 Umwelt
- Ansprechpartner/in:
- Michael Wittl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Beratung
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26.10.2023
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Geplant
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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13.11.2023
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Sachverhalt
Seit dem 04.06.1992 besteht zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH (AWR) ein Entsorgungsvertrag. Der Kreis beauftragt als öffentlich-rechtlicher Entsorger nach dem heutigen Kreislaufwirtschaftsgesetz die AWR als Dritte mit der Wahrnehmung der Aufgaben. Die AWR erhält für ihre Leistung auf der Grundlage einer im Voraus kalkulierten Selbstkostenabrechnung ein Entgelt (Festpreis), das jährlich zum 01.01. neu zu vereinbaren ist.
Beigefügt ist das Festpreisangebot der AWR (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH) vom 28.09.2023 für das Jahr 2024.
Das Festpreisangebot ist von der Verwaltung geprüft worden. Die einzeln aufgeführten Positionen sind plausibel und nachvollziehbar, ebenso die Aufteilung der Positionen in die Bereiche „private Haushalte“ und „andere Herkunftsbereiche“.
Die Verwaltung empfiehlt für das Jahr 2024
- die Verwertungserlöse für Altpapier wie in den Vorjahren in Form eines Korridors von +/-10 % abzurechnen.
Die Kosten des Brutto-Festpreises steigen um 10,5 % gegenüber 2023.
Die Erhöhung des Festpreises resultiert im Wesentlichen aus folgenden Faktoren:
- gegenüber dem FP 2023 deutlich gesunkene Erlöse aus der Verwertung PPK (Papier, Pappe, Kartonage), Altmetall, E-Schrott.
- Erhöhung der Verzinsung von 4 % auf 6,5 % des betriebsnotwendigen Kapitals (BNK)
Zu a)
Grund für diese Abweichung ist der Effekt im Rahmen der Verwertungserlöse für Altpapier (in geringerem Maße auch für Altmetalle und Elektro-Altgeräte), die dem Kreis im Rahmen des Festpreises gutzuschreiben sind. Die Entwicklung ist aber vom Weltmarkt für Sekundärrohstoffe abhängig. Dieser war schon immer sehr volatil. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dieser Markt im weiteren Jahresverlauf schlechter entwickelt.
Die Verwertungserlöse liegen mit rd. 401 T € unter dem Vorjahreswert, weil im Bereich PPK die am Markt erzielbaren Erlöse stark gesunken sind und der Anteil der Dualen Systeme gestiegen ist. Der steigende Anteil der Dualen Systeme am PPK wirkt insgesamt entlastend auf den Festpreis. Die Verwertungserlöse für Altmetalle und Elektro-Altgeräte liegen ebenfalls unter dem Vorjahreswert. Lediglich die Erlöse für Alttextlilien liegen über dem Vorjahresansatz.
Aufgrund der deutlich zurückgegangenen Verwertungserlöse PPK liegt in 2024 planerisch kein tauschähnlicher Umsatz vor.
Zu b)
Die AWR erhöht die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals (BNK) von 4 % auf 6,5 %, infolge der seit Anfang 2022 ansteigenden Zinsen am Fremdkapitalmarkt. Das der Verzinsung unterliegende Sachanlagenkapital nimmt durch die Investitionen zu.
Auch die vertraglich vereinbarten Preisanpassungen auf Basis öffentlicher Preisindizes führen regelmäßig zu Kostensteigerungen.
Das beigefügte Festpreisangebot enthält auf den Seiten 5 bis 11 vertiefende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen.
Um vertraulichen Umgang mit den Erläuterungen und Einzelpositionen zum Festpreis wird gebeten.
Beschlussempfehlung
Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Festpreisangebot der AWR vom 28.09.2023 in Höhe von 20.427.523,20 € netto, bzw. 24.308.752,61 € brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.
Der Kreistag beschließt, das Festpreisangebot der AWR vom 28.09.2023 in Höhe von 20.427.523,20 € netto, bzw. 24.308.752,61 € brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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32,4 kB
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