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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/340

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

 

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Sachverhalt

Zuletzt wurden die Abfallentgelte für private Haushalte für das Jahr 2023 kalkuliert. Die Entgeltkalkulation betrifft somit das Jahr 2024.

 

Gesetzliche Grundlage für die Abfallentgeltkalkulation ist wie bei Gebühren das Kommunale Abgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG). Der Gebührenbemessung kann ein Kalkulationszeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden. Die Verwaltung empfiehlt zusammen mit der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH (AWR) einen einjährigen Kalkulationszeitraum, da insbesondere die Verwerfungen im Sekundärrohstoffmarkt zu starken Unsicherheiten in der Kalkulation führen.

 

Der Stand der Abfallentgeltrücklage zum 31.12.2022 beläuft sich auf 6.237.646,06 €. Aufgrund des Kalkulationszeitraums 01.01.2024 bis 31.12.2024, ist für das Jahr 2024 eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von rund 2,17 Mio. € zu erwarten. Für den neuen Kalkulationszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 verbleibt somit ein Entgeltüberschuss von rund 4,068 Mio. €, der in den kommenden Kalkulationsperioden gemäß KAG zu verbrauchen ist.

 

Die wesentlichen Entgeltpositionen bleiben damit gegenüber 2023 konstant. Lediglich kleinere Positionen werden infolge geänderter Strukturen angepasst. Dieses betrifft die Nutzung eines Biofilterdeckels und der entgeltpflichtigen Sperrmüll- und/oder Altmetall- und E-Schrottabholung.

 

Die Auflösung der Rücklage kann gemäß KAG über einen bis zu dreijährigen Kalkulationszeitraum erfolgen. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht, so dass die wesentlichen Entgeltpositionen damit gegenüber 2023 konstant bleiben.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abfallentsorgung-Kreis (AGB) sind entsprechend geringfügig anzupassen. Die geänderten Passagen der AGBs sind in den Anlagen blau gekennzeichnet. Die bisher geltenden AGBs sind im Internet zum Vergleich unter folgendem Link abrufbar:

 

https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/fileadmin/ortsrecht/dokument/2022-12-12_lesefassung_deckblattawsanlageundagbab2023-01-01.pdf

 

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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Änderung der Benutzungsentgelte wie vorgelegt zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt die Änderung der Benutzungsentgelte wie vorgelegt.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Entgelterhöhung für den Kunden

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Anlagen

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