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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/2023/335

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Sachverhalt ergibt sich aus der Anlage.

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Beschlussempfehlung

  1. Der Kreistag beauftragt den Landrat, die Bedarfsdeckung durch Sach-leistungen entsprechend § 3 AsylbLG und § 53 AsylG im Landkreise Rendsburg-Eckernförde für Asylbewerber und alle Leistungsberechtigten nach § 1 AsylbLG, welche in Unterbringungseinrichtungen des Landkreises Rends-burg-Eckernförde leben, zu beleuchten und spätestens ab dem 01.01.2024 die genannten gesetzlichen Möglichkeiten strenger auszulegen und ent-schiedener anzuwenden.

 

  1. Der Kreistag beauftragt den Landrat, Leistungskürzungen nach AsylbLG für alle abgelehnten Asylbewerber, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, zu prüfen und spätestens ab dem 01.10.2024, jedoch spätestens bis zum 31.12.2024, umzusetzen und auf eine dafür notwendige, stärkere Zu-sammenarbeit der Unteren Unterbringungsbehörde mit der Unteren Aus-länderbehörde sowie dem Bundesamte für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Zentralen Ausländerbehörde (Landesdirektion) hinzuwirken.

 

  1. Der Kreistag beauftragt den Landrat, Leistungskürzungen für alle Asyl-bewerber, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben, ohne Reisebe-scheinigungen, besonders jene mit einer dadurch laufenden Duldung, zu prüfen und frühestens ab dem 01.10.2024, jedoch spätestens bis zum 31.12.2024, umzusetzen und auf eine dafür notwendige, stärkere Zu-sammenarbeit der Unteren Unterbringungsbehörde mit der Unteren Ausländerbehörde sowie dem BAMF und der Landesdirektion hinzuwirken.

 

  1. Der Kreistag beauftragt den Landrat, über den Umsetzungsstand der
    Punkte 1 bis 3 vierteljährlich in öffentlichen Kreistagssitzungen umfänglich zu berichten.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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