Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/286
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbesetzung eines Mitglieds im Verwaltungsrat der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise, Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ AöR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Prof. Dr. Stephan Ott
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
|
Entscheidung
|
|
|
13.11.2023
|
Sachverhalt
Nach der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts und der Organisationssatzung der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise AöR nehmen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Koordinierungsstelle für die Dauer von fünf Jahren ihr Amt wahr. Mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Kreistag endet die Amtszeit derjenigen Mitglieder des Verwaltungsrates, die dem Kreistag angehören.
Bisher waren im Verwaltungsrat folgende Mitglieder benannt:
Herr Dr. Rolf-Oliver Schwemer (Mitglied), Herr Professor Dr. Stephan Ott (1. Stellvertretung) und Frau Barbara Rennekamp (2. Stellvertretung).
Frau Barbara Rennekamp wechselte zum 15.06.2023 in einen anderen Fachbereich, so dass die 2. Stellvertretung neu benannt werden muss. Als Nachfolge für die 2. Stellvertretung wird Frau Sigrid Holm vorgeschlagen.
Das jeweils vom Träger (Kreis) entsandte Verwaltungsratsmitglied hat den Kreistag des Trägers über alle für den jeweiligen Träger bedeutsamen Vorgänge der KOSOZ AöR zu unterrichten und den Kreistag auch auf Verlangen Auskunft über alle Vorgänge der KOSOZ AöR zu erteilen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig und erhalten kein Sitzungsgeld.
Aufgaben des Verwaltungsrates der KOSOZ AöR sind insbesondere der Erlass von Satzungen im Rahmen der Aufgaben, die Beteiligung der AöR an anderen juristischen Personen, die Bestellung Abberufung der Vorstandsmitglieder, die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans, die Veräußerung und der Erwerb von Anlagevermögen, die Festsetzung von Tarifen und Entgelten, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung, die Entlastung des Vorstandes, der Abschluss von öffentlich rechtlichen Verträgen sowie die Stundung, Erlass und Niederschlagung von Forderungen, Gewährung von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften und eine Reihe von weiteren Aufgaben nach § 7 der Organisationssatzung der KOSOZ AöR.