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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/361

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt

 

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Sachverhalt

Den Jugendverbänden stehen satzungsmäßig drei reguläre Sitze im Jugendhilfeausschuss zu. Zudem können weitere zwei stellvertretende Mitglieder benannt werden. Gegenwärtig sind jedoch drei Stellvertretungen benannt, weshalb eine Person abgewählt werden muss. Der Kreisjugendring schlägt mit deren Einverständnis vor, Frau Delfs abzuwählen.

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Beschlussempfehlung

Frau Annika Delfs wird als stellvertretendes Mitglied für die Jugendverbände im Jugendhilfeausschuss abgewählt

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Relevanz für den Klimaschutz

Entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

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