Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/349
Grunddaten
- Betreff:
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Abgabe von Luftreinigungsgeräten an Alten- und Pflegeeinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Katrin Schliszio
- Ansprechpartner/in:
- Prof. Dr. Stephan Ott
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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02.11.2023
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Sachverhalt
Anfang des Jahres wurden Covid-Infektionen vom Robert-Koch-Institut (RKI) als saisonale Infektionserkrankungen in das Infektionsschutzgesetz (IFSG) aufgenommen, der pandemische „Sonderstatus“ besteht also nicht mehr. Alle Infektionsschutz-Maßnahmen haben Empfehlungscharakter und beschränken sich nunmehr auf eigenverantwortlich wahrzunehmende Schutzmaßnahmen, z. B. das Tragen von Masken oder Kontaktvermeidung („wer krank ist, bleibt zu Hause“), analog zu anderen saisonal-bedingten Infektionen. Für weitergehende Maßnahmen gibt es derzeit keine Veranlassung.
Aufgrund einer guten Basisimmunität in der Bevölkerung beschränken sich die Symptome bei Gesunden in der Regel auf milde Erkältungszeichen, wirklich gefährlich ist nur die Erstinfektion. Das haben Daten aus den letzten Jahren gezeigt. Insbesondere für Kinder und Jugendliche scheint keine Gefahr zu bestehen. Es gilt mittlerweile als erwiesen, dass das Risiko einer Long-Covid-Erkrankung mit jeder Infektion abnimmt.
Ein gesundheitliches Risiko durch eine Corona-Infektion – auch dies vergleichbar mit anderen Infektionserkrankungen, wie Influenza – besteht jedoch nach wie vor für ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen (sog. vulnerable Gruppen“). Hier kann der Einsatz von zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Einzelfall sinnvoll sein.
Die Infektionsgefahr ist dort besonders hoch, wo viele Menschen zusammenkommen und entsprechende Kontaktbeschränkungen nur schwer umsetzbar sind. Hier ist insbesondere an Gemeinschaftsräume in Einrichtungen der Altenpflege und der Eingliederungshilfe zu denken.
Beschlussempfehlung
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die im Anhang aufgeführten Luftreinigungsgeräte, jeweils in einem für jeden einzelnen Vermögensgegenstand isolierten Abgabeprozess, unentgeltlich an Alten- und Pflegeeinrichtungen abzugeben. Die Abgabe mehrerer Geräte an eine Einrichtung ist dabei zulässig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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429 kB
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