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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/325

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

 

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Sachverhalt

Im Rahmen der beabsichtigten Besetzung des Unterausschusses Feuerwehr am 03.08.2023 durch den Hauptausschuss sind rechtliche Fragen hinsichtlich der Einrichtung, der Form, der Besetzung und des Aufgabenbereiches dieses Gremiums, dass unterhalb der Ausschussebene tätig wird, entstanden.

 

Der Fachdienst Kommunales und Ordnung hat dazu ein Verfahren zur Einrichtung eines kommunalverfassungrechtlich zulässigen Gremiums zur Vorbereitung von Entscheidungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes entwickelt.

 

Dazu fanden Gespräche mit dem Kreisfeuerwehrverband, dem Kreisverband Gemeindetag und der Kreispolitik statt, um die Rahmenbedingungen festzulegen.

 

Rechtliche Beurteilung

Die Frage, ob Unterausschüsse, Arbeitsgruppen, Projektgruppen etc. gebildet werden können, ist weder in der Kreisordnung noch in der Gemeindeordnung ausdrücklich geregelt. Nach der gültigen Erlasslage hält das Innenministerium gleichwohl die Einrichtung von Gremien, die unterhalb der Ausschussebene tätig werden, kommunalverfassungsrechtlich für zulässig.

Dieser Grundsatz findet seine Grenze allerdings in den Kompetenznormen der Kreisordnung. So dürfen insbesondere Entscheidungskompetenzen weder durch den Kreistag noch durch einen Ausschuss auf einen Unterausschuss etc. übertragen werden (§ 22 Abs. 1 Satz 3 KrO). Die grundsätzlich zulässige Bildung von Unterausschüssen etc. unterliegt folglich der Einschränkung, dass diese Gremien allein zur Vorbereitung der Meinungsbildung des zuständigen Ausschusses gebildet werden dürfen. Eine vorbereitende Erörterung im Unterausschuss kann die Beratung und Beschlussfassung im betroffenen Ausschuss nicht ersetzen. Im Übrigen sind die allgemeinen Verfahrensgrundsätze des Kommunalverfassungsrechts, insbesondere das Prinzip der Öffentlichkeit von Beratungen und die Ausschließungsgründe nach § 22 GO, selbstverständlich zu beachten.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist die Bildung eines Gremiums, das die Beratung und Entschließung des zuständigen Ausschusses vorbereitet zulässig.

 

Im Hinblick auf den Aufgabenbereich, der auch in der Vergangenheit im Unterausschuss Feuerwehr wahrgenommen wurde, kann es sich vorliegend nicht um eine Projektgruppe handeln. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird jede „geplante oder bereits begonnene Unternehmung“ als Projekt bezeichnet. Projekte sind Vorhaben, die in ihrer konkreten Form einmalig sind. Sie zeichnen sich i. d. R. durch ein hohes Maß an Komplexität aus, verbunden mit einer verbindlichen Zeit- und Ressourcenplanung.

 

Ziel ist es vielmehr, die Meinungsbildung im Hauptausschuss vorzubereiten. Es geht folglich nicht um die Durchführung eines einmaligen, komplexen Vorhabens, sondern um die Ausgestaltung eines jährlich wiederkehrenden Meinungsbildungsprozesses.

 

Nach der obigen Bewertung handelt es sich dabei um eine Aufgabe, die charakteristisch für die Tätigkeit von Unterausschüssen ist.

Nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung des Kreises, kann der Kreistag die Bildung von Unterausschüssen zur Vorbereitung der Meinungsbildung in den Ausschüssen beschließen. Der Aufgabenbereich und der Zeitrahmen sind zu benennen.

Insofern liegt es auch in der Entscheidungskompetenz des Kreistages, die Anzahl und Art der Mitglieder im Einzelfall zu wählen.

 

Weiteres Verfahren

Folgendes Konzept wird dem Hauptausschuss nach Gesprächen mit der Kreiswehrführung, dem Vorsitzenden des Gemeindetages Kreisverband Rendsburg-Eckernförde und den Vorsitzenden der Kreistagsfraktion CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen, das dann der Kreistag im Rahmen seiner Entscheidungskompetenz am 13.11.2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll:

 

  1. Zur Vorbereitung der Meinungsbildung im Hauptausschuss wird der Unterausschuss mit der neuen Bezeichnung „Unterausschuss Brand- und Katastrophenschutz“ für die Dauer der laufenden Legislaturperiode durch den Kreistag am 13.11.2023 gewählt.

 

  1. Der Unterausschuss besteht aus der Vertretung der Kreispolitik und Vertretung des Kreisfeuerwehrverbandes zuzüglich der Vertretungen des Gemeindetages und der Städte. Die 7 Fraktionen des Kreistages entsenden jeweils 1 Mitglied, der Kreisfeuerwehrverband 3 Mitglieder, der Gemeindetag 2 Mitglieder und die Städte Rendsburg und Eckernförde jeweils 1 Mitglied. Darüber hinaus wird weiteres Mitglied der Vorsitzende des Hauptausschusses als Bindeglied auch Vorsitzender des Unterausschusses.
  • Für den Kreisfeuerwehrverband wurden Kreiswehrführer Mathias Schütte, stellvertr. Kreiswehrführer Dirk Hagenah und Kreisjugendfeuerwehrwartin Julia Schrandt benannt.
  • Der Kreisverband S. H. Gemeindetag wird in seiner Vorstandssitzung am 09.10.2023 seine Vertreter benennen.
  • Die Städte Rendsburg und Eckernförde werden durch die Bürgermeisterinnen bzw. eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vertreten.

 

  1. Der Unterausschuss hat folgende Aufgaben:
  • Gestaltung der jährlich neu durch den Landrat in Kraft zu setzende Kreisrichtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens,
  • Erarbeitung von Empfehlungen an den Hauptausschuss zur operativen Ausrichtung des Feuerwehrwesens (LZ-G und FTZ) und des Katastrophenschutzes,
  • Befassung von allgemeinen Brand- und Katastrophenschutzthemen mit empfehlendem Charakter an den Hauptausschuss (Beispiel: Rahmenbedingungen der Feuerwehrbereitschaften des Kreises und Festlegung von Schutzzielen im Katastrophenschutz).

 

  1. Der Unterausschuss ist kein Beschlussorgan, sodass eine Besetzung der Kreispolitik entsprechend ihrem Sitzverhältnis im Kreistag nicht erfolgt. Der Kreistag wählt neben dem Vorsitzenden des Hauptausschusses aus seiner Mitte die 7 Vertretungen der Fraktionen.

 

 

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, das von der Verwaltung vorgeschlagene Konzept zu beschließen, den Unterausschuss entsprechend zu besetzen und die Vertreter des Kreistages zu wählen. Gleichzeitig empfiehlt der Hauptausschuss dem Kreistag, den Vorsitzenden des Hauptausschusses, Herrn Hans Hinrich Neve zum Vorsitzenden des Unterausschusses Brand- und Katastrophenschutz zu wählen und den Kreiswehrführer Mathias Schütte zum stellv. Vorsitzenden zu wählen.

 

Der Kreistag beschließt das vorgeschlagene Konzept und den Unterausschuss entsprechend der Vorlage zu besetzen. Die Vertreter des Kreistages werden in der Sitzung gewählt. Gleichzeitig wird der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Hans Hinrich Neve zum Vorsitzenden des Unterausschusses Brand- und Katastrophenschutz gewählt und der Kreiswehrführer Mathias Schütte zum stellv. Vorsitzenden gewählt.

 

 

 

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Relevanz für den Klimaschutz

keine

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Finanzielle Auswirkungen

keine

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