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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/328

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Der Kreis betreibt seit dem 01.08.2023 eine temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkunft mit einer Aufnahmekapazität von bis zu 100 Personen auf dem Gelände des Oktogons in Rendsburg.

 

Dazu wird wie folgt berichtet:

 

Seit Beginn der Planungen ist der Fachdienst Zuwanderung bezüglich der Abläufe dieser Unterkunft im Austausch mit allen Mitgliedern der kommunalen Familie. Es wurde ein Ablaufplan entwickelt, um die Betreuung sicherstellen zu können.

 

Zusätzlich wird im Rahmen einer regelmäßigen 14-tägigen Videokonferenz zusammen mit den Ordnungs- und Sozialbehörden der kreisangehörigen Kommunen die Zahlen- und Sachlage ausgetauscht und über den Entwicklungsstand der Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft berichtet.

 

Für die Betreuung der untergebrachten Personen wurde folgendes entwickelt:

 

  1. Die untergebrachten Personen werden von einem Sicherheitsdienst 24 / 7 bewacht.
  2. Wochentags ist einmal täglich für rund eine Stunde ein Sachbearbeiter des Fachdienstes Zuwanderung für Fragen etc. vor Ort.
  3. Für die Gespräche werden Dolmetscher hinzugezogen.
  4. Der eingesetzte Sicherheitsdienst hat Notfallnummern zur Erreichbarkeit erhalten und kann somit im Krisenfall die Polizei oder den Fachdienst Zuwanderung hinzurufen.
  5. Alle aufzunehmenden Personen erhalten bei Unterbringung einen Willkommens-Ordner mit allen relevanten Daten, Kontaktadressen zu Ärzten, Beratungsstellen etc. in Landessprache.
  6. Alle Kommunen des Kreises wurden über den Ablauf frühzeitig informiert. Auf Ersuchen der Kommunen können Personen bis zu drei Wochen verbleiben, in Ausnahmefällen auch länger.
  7. Bei der Aufnahme sind die Personen bereits einer Kommune zugewiesen worden. Diese Kommune ist daher vorab informiert und für alle weiteren Angelegenheiten der zugewiesenen Person (Sozialleistungen, Melderecht, Schul- und Kindergartenangelegenheiten usw.) zuständig und verantwortlich.

 

Aufgrund dieser festgelegten Maßnahmen ist sichergestellt, dass die dort untergebrachten Personen keinen Aufwand für die Standortgemeinde Stadt Rendsburg auslösen. Die Dauer der Unterbringung beträgt bisher maximal 15 Tage, bis die dezentrale Unterbringung erfolgen konnte.

 

In der 40. Kalenderwoche werden 150 Personen erwartet, die bereits alle weiter auf die kommunale Familie verteilt werden konnten. Die Zuweisung erfolgt aufgrund einer mit der kommunalen Familie abgestimmten Quotenregelung, bei der die Stadt Rendsburg aufgrund der in Rendsburg betriebenen Landesunterkunft unberücksichtigt bleibt.

 

Die Inbetriebnahme der Unterkunft läuft damit nach Plan, sollten neue Situationen auftreten, werden dazu passende Lösungen gefunden und die Abläufe angepasst.

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Relevanz für den Klimaschutz

keine

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Finanzielle Auswirkungen

Der zusätzliche Betreuungsaufwand wird aus den vorhandenen Personalstellen gedeckt. Die Kosten für die Gemeinschaftsunterkunft sind im THH 315510 bereits eingestellt.

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