Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/299
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds - Rieseby, KiTa PV-Anlage inkl. Speicher
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.1 Gebäudemanagement
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Beratung
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28.09.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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12.10.2023
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Sachverhalt
Bei der Klimaschutzagentur ist ein Antrag der Gemeinde Rieseby eingegangen.
Die Gemeinde Rieseby hat über das Amt am 06.09.2023 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um den Bau einer PV-Anlage einschl. Speicher im Zuge der Neuerrichtung einer Kindertagesstätte in der Gemeinde. Die PV-Anlage weist eine Größe von 25 kWp auf, der Stromspeicher ist mit 10 kWh dimensioniert.
Die PV-Module wurden bereits im Juni auf dem neu errichteten Dach installiert, der Stromspeicher und Wechselrichter sollen im Oktober installiert werden. Eine Inbetriebnahme der Anlage ist für Dezember 2023 vorgesehen. Die Kosten der PV-Anlage nebst Speicher belaufen sich gemäß Angebot / Vergabe auf 49.584,32 Euro.
Gemäß der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz vom 27.03.2023 werden Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien unabhängig von einer Förderung durch Dritte mit 20% der Gesamtkosten, maximal jedoch mit 15.000 Euro, bezuschusst. Zudem
ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gemäß Richtlinie des Kreises ab dem 01.01.2023 unschädlich für eine spätere Förderung. Die Förderung muss jedoch spätestens innerhalb eines Jahres nach Beginn der Maßnahmen beantragt werden.
Dieses trifft auf den vorliegenden Fall zu.
Die beantragte PV-Anlage mit Speicher erfüllt demnach sowohl inhaltlich als auch formal die Förderbedingungen.
Die aus dem Klimaschutzfonds beantragte Fördersumme in Höhe 9.916,86 Euro entspricht 20% der genannten anrechenbaren Kosten in Höhe von 49.584,32 Euro.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 9.916,86 Euro. Für die Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen stehen im Haushalt 2023 mit den übertragenen Resten aus den Vorjahren 4.000.000 Euro zur Verfügung. Bisher sind von diesen Mitteln 2.278.595,28 Euro für insgesamt 23 Anträge zugesagt bzw. bereits abgerufen.
Soweit der Hauptausschuss den Antrag der Gemeinde Kronshagen bewilligt, stehen für weitere Förderungen noch 1.711.487,86 Euro im Jahr 2023 zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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