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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/309

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Auf Empfehlung des Kuratoriums Jugendarbeit erfolgte die Neufassung der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit.

Es erfolgten strukturelle und redaktionelle Anpassungen. So wurden Inhalte von den Ziffern 1 und 2 neu bei Ziffer 1 zusammengefasst. Bei der neuen Ziffer 2 wurden dann die grundsätzlichen Regelungen zum Verfahren und den Zuwendungsvoraussetzungen für die jeweiligen Förderbereiche aus Ziffer 3 „vor die Klammer gezogen“.

Der für 2023 einmalig gewährte Zuschuss von 9 Euro wird ab dem Jahr 2024 wieder 6 Euro pro Tag und Teilnehmenden betragen. Der für 2023 eingefügte Satz wird gestrichen.

Damit auch Kleinstgruppen eine Förderung erhalten, wurde die Mindestteilnehmerzahl von 10 auf 7 reduziert.

Auch wurden aus Praxiserfahrungen Termine für die Antragsabgabe sowohl für die Gewährung von Zuschüssen zur Beschaffung von Geräten und Materialien für die Jugendarbeit als auch für Jugendpflegefahrten für eine bessere Planungsgrundlage geändert.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit wurde eine Synopse erstellt und in der Spalte Anmerkungen ergänzende Hinweise eingefügt.

Der Ausschuss wird um Beratung und Beschlussfassung zur Änderung bzw. Neufassung der Richtlinien gebeten.

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Neufassung der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Förderung der Jugendarbeit in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die Neufassung der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Förderung der Jugendarbeit in der vorliegenden Entwurfsfassung.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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