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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/305

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Zum 01.01.2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Diese Reform brachte einige umfassenden Änderungen für die Arbeit der Amtsvormundschaft mit sich:

Insbesondere ist die Stärkung der ehrenamtlich geführten Einzelvormundschaft ein wesentliches Ziel des Gesetzgebers. Jugendämter werden verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um für jeden Mündel den am besten geeigneten (ehrenamtlichen) Vormund zu finden. Dies ist mit einer Vielzahl von erweiterten Koordinationsaufgaben verbunden, die unter anderem zu neuen Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten der einzelnen Mitarbeitenden führen.

Um diesen neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde eine Aufstockung des Personals in der Amtsvormundschaft bewilligt.

Zusätzlich beschloss der Jugendhilfeausschuss im November 2022 auch die Reduzierung der im Gesetz festgelegten Fallzahlen für einen Amtsvormund von 50 auf 30 Mündel. Somit konnten weitere Stellen in der Amtsvormundschaft geschaffen werden.

Frau Birgit Hansen als Leiterin der Fachgruppe Amtsvormundschaften/Beistandschaften wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses umfassend zu den getroffenen und umgesetzten Maßnahmen berichten.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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