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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/304

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Der Kindertagesstättenbedarfsplan (erster und zweiter Abschnitt) wird an die Vorgaben des KitaG des Landes sowie die kreisinternen Regelungen zur Bedarfsplanung angepasst. Der aktuelle Bedarfsplan des Kreises mit Stand vom 01.09.2023 erfolgte in Abstimmung mit den Gemeinden zum neuen Kita-Jahr

2023/2024. Dieser wird dem Jugendhilfeausschuss und dem Kreistag vorgelegt. Die Weiterentwicklung des Angebotes erfolgt stetig.

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, den Änderungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises zuzustimmen.

 

Der Kreistag beschließt, den Änderungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises zuzustimmen.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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