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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/303

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Durch die Kita-Gesetzes-Reform ist gemäß § 48 KiTaG ein Vertretungssystem durch den Kreis als örtlichen Träger der Jugendhilfe umzusetzen. Das bisherige niedrigschwellige Vertretungssystem mit einem Durchführungsträger für 3 Standorte im Kreisgebiet hat sich nicht bewährt.

Nunmehr wurde unter Beteiligung von einigen Trägern der Familienzentren in Form eines Workshops ein neues Konzept in der als Anlage beigefügten Fassung erarbeitet, welches folgende Rahmenbedingungen vorsieht:

 

  • Regionale Ausrichtung an 7 Betreuungsstützpunkten mit Anbindung an je ein Familienzentrum, in denen jeweils 5 Kinder bei Vertretungsfällen für 6 Stunden täglich betreut werden.
  • Die Familienzentren verpflichten sich durch eine Kooperation zur gegenseitigen Unterstützung.
  • Die Fahrzeit für den Anfahrtsweg beträgt für die Eltern maximal 30 Minuten.
  • Das Angebot des Vertretungsmodells umfasst:
    • Notfallbetreuung: Hier handelt es sich um unplanbare Betreuungssituationen für die Vertretung, z.B. durch Krankheit der eigentlichen Kindertagespflegeperson.
      Die maximale Vertretungszeit beträgt 21 Tage (3 Arbeitswochen).
    • Sonderzeitenbetreuung: Hier handelt es sich um planbare Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen wie Urlaub, Fortbildung.
      Eltern müssen Bedarf mindestens 14 Tage vorher anmelden. Die maximale Vertretungszeit beträgt 21 Tage (3 Arbeitswochen).
    • Regelmäßiges Spielgruppenangebot zum Beziehungsaufbau der Kinder zu der Vertretungsperson von 1,5 Stunden wöchentlich.
  • Die Betreuungspersonen, die mindestens die Qualifikation einer Kindertagespflegeperson erfüllen, werden vom Träger der Familienzentren gestellt. Der Kreis zahlt dem Träger einen Ausgleichsbetrag auf Basis des Anerkennungsbetrages gemäß § 46 (1) KiTaG bei einer durchschnittlichen Auslastung mit 2 Kindern je Werktag.
  • Qualifizierungsmaßnahmen zur Kindertagespflegeperson und Ausstattungsmaßnahmen werden bei Bedarf einmalig vom Kreis gefördert.
  • Bei dem Vertretungsmodell handelt es sich um ein Projekt mit einem Zeitraum von 3 Jahren. Ein jährlicher Nachweis mit entsprechenden Zahlen und Belegen ist vorzulegen.

 

Die laufenden jährlichen Kosten für das Vertretungsmodell von rd. 135.000 € sind in den SQKM-Fördermitteln des Landes Schleswig-Holstein inkludiert. Es müssen hierfür keine zusätzlichen Kreismittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Nunmehr ist beabsichtigt, ein Interessenbekundungsverfahren in die Wege zu leiten. Hierdurch können sich die Familienzentren im Kreis Rendsburg-Eckernförde als ausführender und Anstellungsträger für einen Stützpunkt bewerben.

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Für Qualifizierungsmaßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen können einmalige Kosten in Höhe von maximal 20.000 € bzw. 35.000 € entstehen.

Die laufenden jährlichen Kosten für das neue Vertretungsmodell Kindertagespflege betragen 135.000 €.

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Anlagen

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