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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/300

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

 

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Sachverhalt

Gemäß § 48 des Jugendförderungsgesetztes i.V.m. der Satzung für das Jugendamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde kann der Jugendhilfeausschuss für einzelne Aufgaben Unterausschüsse bilden, denen beratende Mitglieder angehören können. Gemäß § 7 der Satzung können Unterausschüsse nur Entscheidungen als Empfehlungen für den Jugendhilfeausschuss treffen.

Aufgabe wäre es, Empfehlungen für Beschlussfassungen im Jugendhilfeausschuss vorzubereiten.

 

Dem bisherigen Unterausschuss gehörten zwei Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, jeweils zwei Vertretungspersonen der Städte und der Gemeinden, zwei Vertretungspersonen der freien Träger der Jugendhilfe sowie eine Vertretungsperson der Kreiselternvertretung an.

Der Jugendhilfeausschuss hatte beschlossen, aufgrund der besonderen Bedeutung der Kindertagesbetreuung einen Unterausschuss „Kindertagesbetreuung“ einzurichten. Bedingt durch die Corona-Zeit kam der Unterausschuss nicht für eine weitere Beratung zusammen. Die Kita-Reform wurde zwischenzeitlich ab 2021 endgültig umgesetzt. Auch hat der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses sich für ein abgestimmtes Verfahren für die Erstellung des Kita-Bedarfsplanes verständigt.

Verwaltungsseitig erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit Vertretungspersonen der Städte und der Gemeinden.

Insoweit wird keine Notwendigkeit gesehen, erneut einen Unterausschuss „Kindertagesbetreuung“ einzurichten. Sollte sich jedoch aufgrund der besonderen Bedeutung ein konkreter Bedarf ergeben, kann der Jugendhilfeausschuss jederzeit einen Unterausschuss neu bilden.

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, von der Bildung und Besetzung eines Unterausschusses Kindertagesbetreuung abzusehen.

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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